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Vielfältige Förderungsmöglichkeiten

Neben der Bereitstellung funktionstüchtiger Sportanlagen und Bäder für die Bevölkerung und insbesondere für die Essener Sportvereine, haben es sich die Sport- und Bäderbetriebe Essen auch auf die Fahnen geschrieben, die sportlichen Aktivitäten in Essen auf vielfältige Weise finanziell zu unterstützen.


So gibt es Zuschüsse für die Jugendarbeit der Vereine, zur Sicherstellung des Trainingsbetriebes, für den Sport mit Menschen mit Behinderungen, zu Fahrtkosten für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften oder auch für die Anschaffung aufwendiger Sportgeräte durch Vereine.

Die sogenannten Sportförderungsrichtlinien regeln insgesamt 19 verschiedene Fördermöglichkeiten, zu denen als Schwerpunkt auch die Unterstützung der Vereine gehört, die in Essen eigene Sportstätten betreiben, sämtliche Kosten selber tragen und damit die öffentliche Hand erheblich entlasten. Es handelt sich hier um mehr als 170 Sportstätten mit einer Vielzahl von Sportarten.

Die ausführlichen Richtlinien sowie Antragsformulare finden Sie unter den nebenstehenden Links.

Zuschussarten im Einzelnen

Essener Sportvereine können, soweit sie gemeinnützig und Mitglied des Essener Sportbundes sind, Zuschüsse für folgende Zwecke erhalten:

  1. Allgemeine Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit. Diese Zuschüsse werden Vereinen nur für Mitglieder gewährt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Motorsport-, Flugsport-, Segel- und Golfvereine erhalten keinen Zuschuss zur Förderung der Jugendarbeit
  2. Erlangung der Sportabzeichen
  3. Sportangebote für Senioren
  4. Behindertensport
  5. Zielgruppenarbeit/Breitensport
  6. Ausbildung von Jugend-, Übungs- und Organisationsleitern in Vereinen
  7. Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
  8. Förderung gesundheitsbezogener Sportangebote
  9. Fahrtkostenzuschüsse zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
  10. Zuschüsse für freiberufliche Sportlehrkräfte für Leistungssport
  11. Förderung von Teilzeitinternaten
  12. Personalkostenzuschüsse für den Esener Sportbund
  13. Zuschuss zur Führung der Geschäftsstelle des Essener Sportbundes
  14. Zuschüsse zur Anschaffung von aufwendigen Sportgeräten
  15. Förderung des Jugendspitzensports
  16. Förderung des Anfängerschwimmens
  17. Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten
  18. Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Betrieb vereinseigener Sportstätten
  19. Zuschüsse zur Durchführung von bedeutsamen Sportveranstaltungen durch Vereine und Verbände in Essen (Ausfallgarantien)

Die Bearbeitung der Zuschüsse mit den Ziffern 1 bis 16 erfolgt durch den Essener Sportbund. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0201/81460.

Die Zuschüsse nach Ziffern 17 bis 19 werden von den Sport- und Bäderbetrieben Essen bearbeitet.