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Kleinkläranlagen

Durch den häuslichen Gebrauch wird aus sauberem Trinkwasser Schmutzwasser. Dieses Schmutzwasser muss gereinigt werden, bevor es wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden kann. Dies geschieht normalerweise in einer zentralen Kläranlage, an welche ein Grundstück über die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Ist ein Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation nicht möglich, dann muss das Wasser über eine Kleinkläranlage gereinigt werden. Heute sind nur Kleinkläranlagen mit biologischer Abwasserbehandlung zulässig. Dabei handelt es sich um Miniaturausgaben der großen Kläranlagen. Sofern Ihr Grundstück dafür geeignet ist, kann auch eine Pflanzenkläranlage betrieben werden.


Betrieb einer Kleinkläranlage
Der Betrieb einer Kleinkläranlage erfordert eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des geklärten Wassers in den Untergrund oder in ein Gewässer.

Moderne Kleinkläranlagen müssen durch eine Fachfirma gewartet werden. Das Intervall der Wartung hängt vom Typ und Alter der Anlage, sowie den Vorgaben des Herstellers ab. Bei der Wartung ist das Abwasser zu beproben um den Nachweis der Einhaltung, der in der wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten, Grenzwerte zu erbringen.
Umgang mit Altanlagen
Altanlagen, die noch nicht mit einer biologischen Abwasserbehandlung ausgerüstet sind, müssen nachgerüstet werden. Bei den meisten Mehrkammergruben ist eine Nachrüstung der bestehenden Grube mit einer entsprechenden Technik möglich. Ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom baulichen Zustand der alten Grube ab. Bei alten gemauerten Gruben ist die dauerhafte Dichtigkeit meist nicht gewährleistet. 


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Kleinkläranlagen - Eine Information der Unteren Wasserbehörde Essen
Zuständige Einrichtung
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