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Wir beurkunden kostenfrei unter anderem:

  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Unterhaltstitulierungen
  • Weitere Beurkundungen im Sinne des § 59 Sozialgesetzbuch VIII

Des Weiteren erhalten hier Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind oder waren und keine gemeinsame Sorge erklärt haben, die sogenannte Negativbescheinigung.


40 Minuten einplanen
Für eine Beurkundung sollten Sie mindestens 40 Minuten einplanen. Da Beurkundungstermine eng getaktet sind, bitten wir Sie, Ihren Termin pünktlich wahrzunehmen. Andernfalls kann Ihre Beurkundung an diesem Tag nicht mehr durchgeführt werden. Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, bitten wir Sie um eine telefonische Absage, sodass der Termin neu vergeben werden kann.

Die nötigen Unterlagen nicht vergessen
Eine Beurkundung ist sehr individuell. Es gibt jedoch Unterlagen, die Sie grundsätzlich zu einem Termin mitbringen sollten:

  • Gültige Ausweispapiere im Original, zum Beispiel einen Bundespersonalausweis oder einen Pass
  • Mutterpass (vor Geburt des Kindes)
  • Geburtsurkunde des Kindes oder eine entsprechende Bescheinigung des Standesamtes (nach Geburt des Kindes)

Je nach Sachverhalt können noch weitere Unterlagen erforderlich sein:

  • Scheidungsurteil der Mutter
  • Bescheinigung über die Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens (sollte die Mutter verheiratet sein)
  • Vaterschaftsanerkennung (bei der Beurkundung der gemeinsamen Sorge)

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin:

Für die Beurkundungen werden vorab Termine vergeben. Das Jugendamt kann aufgrund von unvorhergesehenen Personalausfällen aktuell nur eingeschränkt Termine anbieten. Das Jugendamt empfiehlt eine Beurkundung vor der Geburt des Kindes. Termine sollten rechtzeitig vereinbart werden. Die Vergabe der Termine erfolgt für die kommende Woche jeweils montags ab 8.30 Uhr. Die Beurkundungshotline ist unter 0201 88-51567 zu erreichen. Wenn alle Termine vergeben sind, gibt darüber die Telefonansage Auskunft.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


§ 59 Sozialgesetzbuch VIII



Zuständige Einrichtung
Jugendamt
I. Hagen 26
45127 Essen
Tel: +49 201 88-51777
Fax: +49 201 8851101
E-Mail: jugendamt@essen.de