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Hilfe zur Pflege

Ambulante Hilfe zur Pflege erhalten Menschen, die in ihrer Wohnung auf Pflege oder Hilfe im Haushalt angewiesen sind und die Kosten nicht aus ihrer Pflegeversicherung und/oder dem eigenen Einkommen oder Vermögen aufbringen können.


Die Hilfe wird in Form von Geldleistungen (Pflegegeld) oder Sachleistungen (Übernahme von Aufwendungen für professionelle Dienste, Tages-/Nachtpflegen, Familienunterstützender Dienst, Betreuung in Wohngemeinschaften) erbracht.

  • Die häusliche Pflege umfasst Körperpflege (zum Beispiel Waschen, Duschen, Baden)
  • Ernährung (mundgerechte Zubereitung der Ernährung, Nahrungsaufnahme)
  • Mobilität (Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
  • hauswirtschaftliche Versorgung (zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Wohnungsreinigung, Spülen)

Die Pflegekassen finanzieren Sach- und Geldleistungen und sind erster Ansprechpartner für Ihre Antragstellung.

Ungedeckte Kosten

Falls der Zuschuss der Pflegekasse zur Abdeckung der Kosten des Pflegedienstes nicht ausreichend ist, besteht die Möglichkeit die Übernahme der ungedeckten Kosten beim Amt für Soziales und Wohnen zu beantragen.

Das Amt für Soziales und Wohnen kann Hilfen für die häusliche Pflege auch für Menschen gewähren, die die Wartezeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung noch nicht erfüllt haben, die keinen Pflegegrad erreichen oder die nicht Mitglied einer Pflegekasse sind.

Über Finanzierungsmöglichkeiten durch das Amt für Soziales und Wohnen erhalten Sie auch Auskunft bei den zuständigen Mitarbeitern und bei den Pflegeberatungsstellen (siehe Link auf der rechten Seite). Ebenso befindet sich dort eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen für eine Antragstellung.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragsstellung einzureichen:

Es besteht eine Pflegeversicherung:
Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse

Es besteht keine Pflegeversicherung:
Ärztliche Unterlagen und eventuell Krankenhausberichte

Wenn ein Pflegedienst die Pflege durchführen soll:
Pflegeplanung des Pflegedienstes

 

Für die Einkommens- und Vermögensprüfung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular auf Leistungen der Hilfe zur Pflege
  • Alle Einkommen (zum Beispiel Renten, Wohngeld, Blindengeld, Pflegegeld von der Pflegekasse)
  • Vermögen (zum Beispiel Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Haus- und Grundbesitz)
  • Kosten der Unterkunft oder Belastungen durch Hauseigentum
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Versicherungen (zum Beispiel Hausrat, Haftpflicht, Sterbegeld)
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate

Es kann sein, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sind. Dieses können Sie bei einem Beratungsgespräch in der Pflegeberatungsstelle oder beim zuständigen Mitarbeiter im Amt für Soziales und Wohnen in Erfahrung bringen.



Downloads
Antragsformular Hilfe zur Pflege
Informationsblatt über die Erhebung personenbezogener Daten
Zuständige Einrichtung
Soziale Dienstleistungen
Steubenstr. 53
45138 Essen
Tel: +49 201 88-50555
Fax: +49 201 88-50153