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Hier erhalten Sie Informationen zu den Grundbesitzabgaben und können uns Ihr Anliegen über unsere Online-Formulare übermitteln.

 

Zu Stoßzeiten wie am Jahresanfang kann die Bearbeitung Ihres Anliegens jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie darum, in den ersten drei Wochen von Rückfragen abzusehen, da diese zu zusätzlichen Zeitverzögerungen führen würden.


Erklärvideo zum Grundsteuerbescheid

Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Grundsteuermessbetrag (dieser errechnet sich aus dem Grundsteuerwert) und vom Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird von der Bewertungsstelle des Finanzamtes festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet ebenfalls, wem das Eigentum zugerechnet wird und ab wann die Bewertung erfolgt. An diese Vorgaben ist die Stadt Essen gebunden. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Essen für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Die an die Stadt Essen zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Das Stadtsteueramt kann Ihnen den Bescheid über die Grundsteuer erst bei Vorliegen des entsprechenden Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes bekannt geben. Das kann zur Folge haben, dass Sie rückwirkend für mehrere Jahre zur Grundsteuer herangezogen werden.

Grundbesitzabgaben

Die Grundbesitzabgaben setzen sich aus folgenden Gebühren zusammen:

  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Niederschlagswassergebühren
  • Schmutzwassergebühren
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Winterdienstgebühren

Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren relevanten Gebührenarten finden Sie unter der Rubrik verwandte Dienstleistungen auf der rechten Seite.

Fälligkeit

Die veranlagten Grundbesitzabgaben sind bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage zu entrichten.

Abweichend von der grundsätzlichen Zahlungsverpflichtung, die Grundbesitzabgaben vierteljährlich zu entrichten, können Sie auf Antrag die Abgaben zum 1. Juli in einem Jahresbetrag überweisen.

Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die jährliche Zahlungsweise bleibt maßgebend, bis sie widerrufen wird. Ein Widerruf muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Jahres erfolgen.



Onlinedienstleistungen
SEPA-Mandat
Onlinedienstleistungen
SEPA-Mandat
Downloads
Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung)
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen für 2025 (Abfallgebührensatzung)
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für 2025
Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben für 2025 (Entwässerungsabgabensatzung)
Zuständige Einrichtung
Veranlagungen und Rechtsbehelfe Grundbesitzabgaben
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-21777