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Fassadenreinigung

Das bei der Fassadenreinigung anfallende Abwasser muss als Schmutzwasser betrachtet werden. Es ist in den Kanal einzuleiten. Eine Versickerung auf dem Grundstück ist zu vermeiden.

Entsprechende Auffangvorrichtungen sind dafür vorzusehen. Je nach Art der Fassadenreinigung sind ggf. zusätzliche Maßnahmen zu treffen. Fassadenreinigungen sind bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

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Merkblatt Fassadenreinigung
Zuständige Einrichtung
Umweltamt
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 88-59001
Fax: +49 201 88-59009
E-Mail: umweltamt@essen.de