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Lärmkartierung

Lärmkarten

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen in allen Ballungsräumen über 100.000 Einwohner Lärmbelastungen der Bevölkerung in Lärmkarten dargestellt werden, wenn diese 55 dB(A) im Tagesmittel oder 50 dB(A) nachts überschreiten.


Dabei wird nach folgenden Lärmarten unterschieden:

 

  • Straßenlärm
  • Schienenlärm
  • Industrie- und Gerwerbelärm, Häfen (ab 1,5 Mio. Gesamtumschlag)
  • Fluglärm

 

Strategische Lärmkarten

Lärmindex

Für jede Lärmart sind zwei Lärmkarten darzustellen, um zum einen den Durchschnittswert für einen Tagesablauf und zum anderen den Lärm für die Nacht darzustellen.

L = Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und
L = Nachtlärmindex

Der L ist ein gewichteter Mittelwert. Er umfasst 12 Stunden am Tag (von 6 Uhr bis 18 Uhr), 4 Stunden am Abend (von 18 Uhr bis 22 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht (von 22 Uhr bis 6 Uhr). Der Lnight betrifft nur die 8 Stunden in der Nacht (von 22 Uhr bis 6 Uhr), auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird, um Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Schlafstörungen vorzubeugen.

Lärm wird gerechnet

Bei der Lärmkartierung werden die Lärmpegel nicht gemessen sondern gerechnet! Die Berechnung ist frei von Zufälligkeiten, wie etwa Witterungseinflüssen oder untypischen Verkehrssituationen, kostengünstiger durch geringeren Personalaufwand und lässt Planungsvarianten zu.

Zahl der Betroffenen

In welchem Umfang Menschen, Wohnungen und Infrastruktureinrichtungen im Stadtgebiet von Lärmbelastungen betroffen sind oberhalb der Werte; die eine Aktionsplanung erforderlich machen, kann aus den nebenstehenden Tabellen entnommen werden. Die Werte wurden durch Berechnungen und Auswertungen durch das Umweltamt ermittelt. Genaue Untersuchungen dieser Ergebnisse werden im Rahmen der Aktionsplanung folgen.


Downloads
Betroffenenzahlen Lärm 2016
Zuständige Einrichtung
Umweltamt
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 88-59001
Fax: +49 201 88-59009
E-Mail: umweltamt@essen.de