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Zur Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv (Hausakten) sind berechtigt:

  • Eigentümer*innen
  • bevollmächtigte Person
  • Hausverwaltungen

Eine Akteneinsicht ist grundsätzlich nur auf Vorbestellung möglich. Nutzen Sie hierzu bitte das unter Downloads aufgeführte Antragsformular. Über die Bereitstellung der Akten werden Sie entsprechend informiert.

Einsichtnahmen können nur nach vorheriger Terminabsprache wahrgenommen werden!

Die Mitarbeiter*innen des Bauaktenarchivs setzen sich zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Es wird gebeten, von persönlichen Nachfragen hierzu abzusehen.

Auf Grund des Datenschutzes dürfen Kopien nur von Bauzeichnungen, Bauscheinen sowie statischen Berechnungen und Plänen aus den Bauakten gefertigt werden.

Die Vollständigkeit der Akten kann nicht gewährleistet werden.


Für die Beantragung einer Bauakteneinsicht verwenden Sie bitte das Antragsformular (siehe Downloads).

Anschließend wird ein Termin mit Ihnen vereinbart.

Zur Akteneinsicht ist dann entsprechend vorzulegen:

  • Eigentümer*innen: Personalausweis und Eigentümernachweis
  • bevollmächtigte Person: Vollmacht des/der Eigentümers*in, Eigentümernachweis und den eigenen Personalausweis
  • Hausverwaltungen: Eigentümernachweis, Verwaltervertrag und den eigenen Personalausweis.

Als Eigentümernachweis gelten z. B. Grundbesitzabgabenbescheid, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.


Für die Bereitstellung der Akten sowie für die Anfertigung von kleinformatigen Kopien (bis DIN A 3) werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Stadt Essen erhoben. Die sofortige Anfertigung von Kopien kann nicht gewährleistet werden.

Die Bezahlung der Gebühren ist nur mit einer EC-Karte in Verbindung mit der entsprechenden PIN-Nummer möglich.



Downloads
Verwaltungsgebührenordnung
Antragsformular Bauakteneinsicht
Bauaktenarchiv Vollmacht
Zuständige Einrichtung
Baulasten, Registratur, Bauaktenarchiv
Lindenallee 10
45127 Essen
Fax: +49 201 88-61005