Bei ortsfesten Behältern für brennbare oder schädliche Flüssigkeiten über 50 cbm bzw. verflüssigte oder nicht verflüssigte Gase über 5 cbm Fassungsvermögen ist ein Genehmigungsverfahren notwendig.
Antrag für ein einfaches Genehmigungsverfahren und die im Formular weiter genannten Planunterlagen.
Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Reklameaufsicht
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-61113
- Fax: +49 201 88-61005