BIS: Suche und Detail

Ausländische Ausbildungs- und Berufsabschlüsse können in Deutschland anerkannt werden. Oftmals ist hierzu ein zweistufiges Verfahren notwendig. Dieses umfasst die Anerkennung des ausländischen Abschlusses sowie die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung.


Auf der rechten Seite unter "Verwandte Dienstleistungen" finden Sie eine Auflistung der Anerkennungsfähigen Berufsabschlüsse im Gesundheitsbereich. Die Zuständigkeit kann varieren. Auf den jeweiligen Seiten finden Sie weiterführende Informationen.