für die Städte Essen, Mülheim und Oberhausen
Besichtigung aller Institutionen, in denen mit Arzneimitteln umgegangen wird.
Erteilung von Betriebserlaubnissen für Apotheken und Genehmigung für die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern.
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs, insbesondere im Rahmen von Substitutionsbehandlungen.
Überwachung von Gefahrstoffen in Apotheken
Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Bescheinigung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens.
Dienste finden:
- Downloads
- Merkblatt zum Antrag einer Apothekenbetriebserlaubnis
- Anzeigepflicht freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel (Merkblatt)
- freiverkäufliche Arzneimittel (Anzeigenformblatt)
- angekündigte Apothekenüberwachung (Checkliste)
- Wechsel Filialleitung (Merkblatt)
- Apothekenbetriebserlaubnis als OHG (Merkblatt)
- Arzneimittelentsorgung (Flyer)
- Arzneimittelimport (Merkblatt)
- Merkblatt Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland
- Bescheinigung Schengenabkommen (deutsch, engl., franz.)
- BtM-Mitnahme Muster für Reise in andere Länder als Schengenabkommen
- Zuständige Einrichtung
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- Arzneimittelüberwachung
- Hindenburgstraße 29
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-53945
- E-Mail: arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de