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Heiratswillige Personen beantragen die Eheschließung beim Standesamt. Dabei stellt das Standesamt fest, ob die Ehefähigkeit der heiratswilligen Personen besteht oder ob ein Ehehindernis- oder verbot vorliegt. 


Was ist die Anmeldung der Eheschließung?

Die Anmeldung der Eheschließung ist auch bekannt unter dem früheren Begriff Aufgebot. Dieser Begriff sowie der öffentliche Aushang des Aufgebots ist seit dem 01.07.1998 weggefallen und durch den Begriff Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden. Die Anmeldung der Eheschließung hat der Gesetzgeber vor die Eheschließung gestellt. 
Um die Eheschließung anmelden zu können, sind von den Verlobten diverse Unterlagen vorzulegen, damit das Standesamt ihren Personenstand feststellen sowie die Ehefähigkeit und etwaige Ehehindernisse prüfen kann. Zu den Ehehindernissen gehört z.B. eine bestehende Verwandtschaft der Verlobten oder eine bereits bestehende, noch nicht aufgelöste Ehe.

Wann kann die Eheschließung frühestens angemeldet werden?

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin entgegengenommen werden.
Sie können Ihren Eheschließungstermin online über den Traukalender Essen bis zu einem Jahr im Voraus reservieren. 
Verbindlich wird Ihr Eheschließungstermin erst, wenn Sie mit allen erforderlichen Unterlagen Ihre Eheschließung bei uns angemeldet haben.

Welches Standesamt ist für die Anmeldung der Eheschließung zuständig?

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Hat einer der Verlobten mehrere Wohnsitze oder haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, so kann unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern gewählt werden. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so empfiehlt es sich, die Eheschließung direkt dort anzumelden.

Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die diplomatischen Vertretungen des jeweiligen Staates dazu Auskunft erteilen. 


§§ 1303 fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 11 fortfolgende Personenstandsgesetz
§ 28 Personenstandsverordnung


Welche Unterlagen müssen bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden?

Welche Unterlagen von Ihnen zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt sehr von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. 


Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind und noch niemals verheiratet waren, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Als Familienstandsnachweis eine erweiterte Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz. Sie enthält Angaben zur Person, zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz und ist erhältlich beim Bürgeramt des Wohnortes (diese soll bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als zwei Wochen sein). Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die erweiterte Meldebescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
  • Einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde oder Stammbuch!). Diese Urkunde ist zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Haben Sie gemeinsame Kinder?
    Falls ja, legen Sie bitte zur Anmeldung eine aktuelle Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder vor, in der beide Verlobte als Eltern genannt werden.

Deutsche Staatsangehörige die bereits verheiratet waren, benötigen folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Als Familienstandsnachweis eine erweiterte Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz. Sie enthält Angaben zur Person, zum Familienstand, der Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz und ist erhältlich beim Bürgeramt des Wohnortes (diese soll bei Anmeldung der Eheschließung  nicht älter als zwei Wochen sein). Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die erweiterte Meldebescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
  • Einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde oder Stammbuch!). Diese Urkunde ist zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Einen aktuellen Eheregisterausdruck oder eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe. Diese Urkunde ist zu erhalten beim Heiratsstandesamt.
  • Das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde zum Nachweis der Auflösung der Ehe
  • Weitere Vorehen und ihre Auflösung sind glaubhaft zu machen (gegebenenfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen)
  • Haben Sie gemeinsame Kinder?
    Falls ja, legen Sie bitte zur Anmeldung eine aktuelle Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder vor, in der beide Verlobte als Eltern genannt werden.

In der Regel reichen die genannten Urkunden aus. In Einzelfällen können aber Besonderheiten auftreten, die im Vorfeld nicht immer absehbar sind und die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig machen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist in schriftlicher Form möglich.
Die erforderlichen Unterlagen inklusive des Formulars "Schriftliche Anmeldung der Eheschließung", Ausweiskopien sowie Kontaktdaten beziehungsweise Reservierungsbestätigung können per Post übersandt ober beim Sicherheitsdienst in der 1. Etage im Gildehof abgegeben werden. 

 

Wenn einer oder beide Verlobte/n

  • ausländische*r Staatsangehörige*r ist/sind
  • nicht in Deutschland geboren ist/sind
  • im Ausland adoptiert wurde/n
  • Vorehe/n im Ausland geschlossen hat/haben oder
  • im Ausland geschieden worden ist/sind.

füllen Sie bitte diesen Anfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden ihn mit Kopien Ihrer Personalausweise/Reisepässe mit Aufenthaltstiteln an das Standesamt zurück. Anhand Ihrer Angaben und Ausweispapiere wird eine Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erteilt. Eine Telefonberatung ist nicht möglich.

Falls Sie zur Anmeldung der Eheschließung Urkunden benötigen, die von unserem Standesamt auszustellen sind (z.B. bei Geburt oder früherer Eheschließung hier in Essen), teilen Sie bitte genaue Daten mit (Standesamtsbezeichnung, Registernummer, Geburtskrankenhaus/ -stadtteil). Die notwendigen Urkunden werden dann intern ausgestellt. Selbstverständlich können Sie die Urkunden auch vorab über unser Onlineformular beantragen. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen rechnen müssen.


Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Eheschließung heiraten können. Sollte in dieser Zeit keine Eheschließung stattfinden, muss erneut eine Anmeldung vorgenommen werden.
Auf Grund ausländischer Rechtsvorschriften können Anmeldungen der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung eine kürzere Geltungsdauer haben oder eine längere Bearbeitungszeit beanspruchen.


Welche Gebühren sind zu entrichten?

  • Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung 40,00 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 Euro
  • erweiterte Meldebescheinigung 9,00 Euro
  • Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung (falls erforderlich) 21,00 Euro
  • Ehenamensbestimmung ohne Gebühr, weitere Erklärungen zur Namensführung 21,00 Euro
  • Eheurkunde / mehrsprachige Eheurkunde 10,00 Euro 


Zusätzliche Kosten

  • Nebenkosten für die Vornahme einer Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes (zum Beispiel samstags) 66,00 -120,00 Euro
  • Reservierung eines Eheschließungstermins über den "Traukalender online" 20,00 Euro (auch zu entrichten, wenn der Termin von Ihnen storniert werden sollte)
  • Eheschließung im Traubereich 'Schloss Borbeck' 170,00 Euro
  • Eheschließung im Traubereich 'Rathaus Heisingen' 125,00 Euro
  • Eheschließung im Traubereich 'Rathaus Kray' 115,00 Euro
  • Eheschließung im Traubereich 'Rathaus Kettwig' 135,00 Euro
  • Eheschließungen im Traubereich ‚Weiße Flotte‘  45,00 Euro
    Die zusätzlich durch Vertragsabschluss mit der Weißen Flotte Baldeney GmbH anfallenden Kosten, erfragen Sie bitte dort
  • Eheschließungen im Traubereich ‚Zeche Zollverein‘ 45,00 Euro.
    Die zusätzlich durch Vertragsabschluss mit der Stiftung Zollverein anfallenden Kosten, erfragen Sie bitte dort.
  • Eheschließungen im Traubereich ,Stadion' 110,00 Euro.
    Die zusätzlich durch Vertragsabschluss mit dem Stadion anfallenden Kosten, erfragen Sie bitte dort.

Zusätzliche Kosten zu den hier nicht genannten Traubereichen erfragen Sie bitte direkt im Standesamt Essen.


Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.


Traubereiche

Eheschließungstermine 2024