Wer eine öffentliche Fläche vor einem Gebäude nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis der Stadt oder einen Vertragsabschluss.
Eine Sondernutzung kann zum Beispiel ein Schacht, eine Markise, eine Wärmedämmfassade oder eine Rückverankerung sein.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Haushalt, Controlling, Rechnungswesen, Sondernutzung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-61005