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Eheschließung

Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Dies wird anschließend in einer Niederschrift beurkundet. 


Wann und wo können wir in Essen heiraten?

Beim Standesamt Essen können Sie in mehreren modernen Trauzimmern des Gildehofs sowie in einigen Außentraubereichen heiraten. Auch Trauungen an Samstagen sind bei uns kein Problem. Schauen Sie in unser Terminangebot für Samstags-Eheschließungen. 
Damit Sie den "schönsten Tag im Leben" frühzeitig planen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin bis zu einem Jahr im Voraus online über unseren Traukalender zu reservieren.
Mit der Reservierung Ihres Eheschließungstermins sollten Sie keine weiteren Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Buchung eines Restaurants, eingehen, da die Terminreservierung noch nicht verbindlich ist. Verbindlich wird Ihr Eheschließungstermin erst, wenn Sie mit allen erforderlichen Unterlagen Ihre Eheschließung bei uns angemeldet haben. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf unseren Internetseiten.
Für kurzfristige Termine (innerhalb der nächsten acht Wochen) kontaktieren Sie das Standesamt Essen bitte direkt.

Wie ist der Ablauf einer Eheschließung?

Bitte melden Sie sich ca. 10 -15 Minuten vor der Trauung in dem bei der Terminierung der Eheschließung bestimmten Zimmer. Sie werden dort von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Standesamtes Essen erwartet. Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen*innen erfolgen, sofern Sie dies wünschen. 
Die Eheschließung dauert etwa 15 Minuten. Üblicherweise richtet nun der Standesbeamte/die Standesbeamtin während der Eheschließung einige persönliche Worte an das Brautpaar. Aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen in Essen können individuelle Wünsche bezüglich der Gestaltung der Trauansprache nicht berücksichtigt werden. Falls Sie keine Traurede wünschen, geben Sie dies bitte am Tag der Eheschließung an. 

Damit der Tag der Eheschließung nicht nur für Sie, sondern auch für alle anderen Vorsprechenden wie auch Gäste in positiver Erinnerung bleibt, möchten wir Sie um Folgendes bitten:
• Stimmen Sie bitte Foto- oder Videoaufzeichnungen vor der Eheschließungszeremonie mit uns ab
• Ihre Gäste werden gebeten weder im Trauzimmer noch im Wartebereich Wunderkerzen anzuzünden, denn die Feuerwehr wird sonst durch die empfindlichen Rauchmelder alarmiert
• Bitten Sie Verwandte, Freunde und Bekannte darum, keinen Reis, Konfetti oder Blumen zu streuen, denn andere Besucher könnten dadurch stürzen. Denken Sie daran, dass meistens auch nach Ihnen noch weitere Paare die Räumlichkeiten nutzen
• Verzichten Sie auf den Gebrauch von Handys und schalten Sie diese auf den Fluren des Standesamtes bitte aus, andere Brautpaare werden es Ihnen danken
• Bitte informieren Sie hierüber auch Ihre Freunde und Angehörige, damit der Eheschließungstag ein besonderes Erlebnis wird.


§§ 1310 fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 11 fortfolgende Personenstandsgesetz
§ 29 Personenstandsverordnung


Erst nach Anmeldung der Eheschließung und Feststellung, dass der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht, kann eine Ehe geschlossen werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter Anmeldung der Eheschließung


Am Tag der Eheschließung sind mitzubringen:

• die bei der Anmeldung der Eheschließung ausgehändigte und evtl. rückseitig ausgefüllte Terminbestätigung
• gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass von beiden Verlobten und den Zeugen (wenn Zeugen gewünscht werden)
• wenn Sie oder die Zeugen die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen Sie für einen Dolmetscher sorgen, welcher als Berufsdolmetscher arbeitet oder allgemein vereidigt und beim Oberlandesgericht eingetragen ist (Nachweis ist vorzulegen), dies ist bereits bei der Anmeldung der Eheschließung mitzuteilen
• wenn Sie einen Ringtausch vornehmen wollen, die Trauringe
• Stammbuch, wenn gewünscht.


Welche Gebühren sind zu entrichten?

Die Zahlung erfolgt  in der Regel bereits im Vorfeld im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung.

• Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung 40,00 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 Euro
• Aufenthaltsbescheinigung 9,00 Euro
• Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung (falls erforderlich) 21,00 Euro
• Ehenamensbestimmung ohne Gebühr, weitere Erklärungen zur Namensführung 21,00 Euro
• Eheurkunde / mehrsprachige Eheurkunde 10,00 Euro 


Zusätzliche Kosten:

• Nebenkosten für die Vornahme einer Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes (zum Beispiel samstags) 66,00 -120,00 Euro
• Reservierung eines Eheschließungstermins über den "Traukalender online" 20,00 Euro (auch zu entrichten, wenn der Termin von Ihnen storniert werden sollte)
• Eheschließung im Traubereich 'Schloss Borbeck' 170,00 Euro
• Eheschließung im Traubereich 'Rathaus Heisingen' 125,00 Euro
• Eheschließung im Traubereich 'Rathaus Kray' 115,00 Euro
• Eheschließung im Traubereich 'Rathaus Kettwig' 135,00 Euro

Zusätzliche Kosten zu den hier nicht genannten Traubereichen erfragen Sie bitte direkt im Standesamt Essen.


  • Barzahlung

  • EC-Karte


Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.


Wie können wir nach der Eheschließung heißen? 

Das deutsche Namensrecht

Grundsätzlich sollen die Ehegatten bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Zu diesem Ehenamen kann entweder der Geburtsname eines Ehegatten oder auch der Name bestimmt werden, den einer von beiden Ehegatten zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens trägt. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Möchten die Ehegatten keinen Ehenamen bestimmen, verbleibt es bei der sogenannten getrennten Namensführung, das heißt, die Ehegatten führen den Namen weiter, den sie bei Eingehung der Ehe tragen. In diesem Fall können sie jederzeit nach der Eheschließung noch einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.

Wird ein gemeinsamer Ehename gewählt, kann nur derjenige Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, einen Doppelnamen führen, das heißt, er kann den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen vor den Ehenamen stellen, oder an den Ehenamen anfügen. Dieser Ehegatte kann dann allein einen Doppelnamen führen. Besteht der Name des Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Ein aus mehreren Wörtern zusammengesetzter Name, der herkömmlich als Einheit empfunden wird, gilt als Einzelname. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich miteinander verbunden. Die Hinzufügung oder Anfügung ist an keine Frist gebunden. Sie kann entweder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Erklärung zur Führung eines Doppelnamens kann jederzeit (auch während bestehender Ehe) widerrufen werden. Nach einem Widerruf kann aber keine neue Erklärung zur Führung eines Doppelnamens abgegeben werden.
Es besteht keine Möglichkeit, einen aus beiden Geburts- beziehungsweise Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen zum Ehenamen zu bestimmen.
Führt einer der Ehegatten bei der Eheschließung einen Doppelnamen als Geburtsnamen, kann dieser aber zum Ehenamen bestimmt werden. Der einmal erklärte Ehename ist unwiderruflich und kann nur nach Auflösung der Ehe zurückgenommen werden.

Zur Verdeutlichung des deutschen Namenrechts haben wir ein Beispielpaar geschaffen. Unsere Beispielperson Frau Max geborene Bolte möchte Herrn Moritz heiraten. 
Gehen wir einmal davon aus, dass der Geburtsname des Mannes zum Ehenamen bestimmt werden soll:

Vor der Eheschließung:

Frau:    Max
Mann: Moritz

Bestimmung des Geburtsnamen des Mannes zum Ehenamen: 

Frau:    Moritz geborene Bolte
Mann:  Moritz

Zusätzliche Bestimmung eines Doppelnamens für die Frau

Frau:  Max-Moritz geborene Bolte oder
           Moritz-Max geborene Bolte oder
           Moritz-Bolte geborene Bolte oder
           Bolte-Moritz geborene Bolte
Mann: Moritz

Bezüglich der Namensführung von Kindern informieren wir Sie gerne im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache bei der Anmeldung der Eheschließung.


Wann und wo können wir in Essen heiraten?

Traubereiche

Eheschließungstermine 2024


Downloads
Schriftliche Anmeldung zur Eheschließung
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Zuständige Einrichtung
Anmeldung zur Eheschließung
Hollestr. 3
45127 Essen
Tel: +49 201 88-33499
Fax: +49 201 8833480
E-Mail: heirat@einwohneramt.essen.de