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Straßensperrungen im Rahmen von Dreharbeiten


Für Absperrmaßnahmen im Rahmen von Dreharbeiten für Film und Fernsehen sind bei der Verkehrsbehörde formlos entsprechende Anträge zu stellen. Sofern sich die Dreharbeiten lediglich darauf beschränken, fußläufig mit einer Kamera zu filmen, ist eine Genehmigung entbehrlich.


§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen


Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.


Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an. 


  • Überweisung


Für weitere Informationen zu Drehgenehmigungen im Rahmen von Pressearbeit wenden Sie sich bitte an das Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen: Pressecenter (essen.de)


Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts wird vor Antragstellung um Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail gebeten.


Zuständige Einrichtungen
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Alfredstraße 163
45131 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Winkler Fachgruppensprecher südl. Stadtgebiet Bezirke II,III,VII (Steele,Freisenb.,Horst), VIII,IX für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperr. für Dreharb.

Tel.:
+49 201 88-66535
E-Mail:
frank.winkler@amt66.essen.de