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Eine Berichtigung im Geburtenregister ist eine Korrektur eines fehlerhaften Eintrages, der von Anfang an bestand.


Eine Berichtigung im Geburtenregister oder in einem sonstigen Personenstandsregister wird vorgenommen, wenn die erfolgte Beurkundung von Anfang an unrichtig oder unvollständig war. Das klassische Beispiel hierfür ist zum Beispiel der "Schreibfehler". Möglich sind aber unter anderem auch die Beurkundung einer falschen Religionszugehörigkeit, eines falschen Datums oder das Fehlen von Daten in einer Beurkundung. Sonstige Änderungen nach einer erfolgten Geburtsbeurkundung behandelt der Bereich "Fortschreibung des Geburtenregisters".


§§47, 48 PStG (Personenstandsgesetz)


Vorzulegen sind:
Zunächst die betroffene Geburtsurkunde und Ihr eigener Personalausweis/Reisepass. Daneben sollten weitere Urkunden und Informationen vorgelegt werden, die nachweisen, dass in der Geburtsurkunde ein Fehler enthalten ist (hilfreich ist hierbei zum Beispiel die Heiratsurkunde der Eltern). Die zusätzlich vorzulegenden Unterlagen sind sehr individuell und werden im Einzelfall mit Ihnen abgesprochen. Die Angabe der aktuellen Anschrift aller Personen, die in der Geburtsurkunde verzeichnet sind, ist von Vorteil. Ausländische Urkunden sind stets im Original mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird entschieden, ob eine Berichtigung in eigener Zuständigkeit des Standesamtes erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Beteiligte zu einer entsprechender Antragstellung an das zuständige Amtsgericht verweisen, welches dann über die einzutragende Berichtigung entscheidet.

 


Die Antragstellung für ein Berichtigungsverfahren ist kostenfrei. Wird eine Berichtigung durchgeführt, erfolgt die Änderung des Geburtenregisters. In alle in der Folge ausgestellten Geburtsurkunden wird der Inhalt der Berichtigung eingearbeitet, das heißt die Geburtsurkunde weist nur noch den "richtigen" Inhalt auf. Später ausgestellte Geburtsurkunden können mit 10,00 Euro berechnet werden. Sollte ein gerichtliches Berichtigungsverfahren erfolgen, erfragen Sie bitte die dort anfallenden Gebühren (zum Beispiel Zustellgebühren) beim

Amtsgericht Essen
Zweigertstraße 52
45130 Essen


Telefon: 0201 8030
E-Mail:  poststelle@ag-essen.nrw.de 


  • Barzahlung

  • EC-Karte


Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.


Wenden Sie sich bitte an das Standesamt, bei dem die Geburt beurkundet wurde. Termine für Berichtigungsanträge können dort erfragt werden.


Zuständige Einrichtung
Geburten
Hollestr. 3
45127 Essen
Tel: +49 201 88-33488
Fax: +49 201 88-33481
E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de