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Ist der Vater eines Kindes nicht mit der Mutter, zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, verheiratet, kann die Vaterschaft durch Erklärung des Mannes anerkannt werden. Eine Mutterschaftsanerkennung und deren Beurkundung können notwendig werden, wenn ein maßgebliches ausländisches Recht die Anerkennung der Mutterschaft vorsieht.


Die Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft erfolgt durch persönliche Erklärung in öffentlich beglaubigter Form. 

Die Erklärung über die Vaterschaft kann schon vor der Geburt abgegeben werden. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter, die ebenfalls in öffentlich beglaubigter Form erfolgen muss. 

Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen können bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar in ganz Deutschland durchgeführt werden - unabhängig vom Wohnort der Eltern oder Geburtsort des Kindes.


§§ 1592 fortfolgende BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Art. 19,23 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)

§ 44 PStG (Personenstandsgesetz)


Soll eine Vaterschafts-, Mutterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung erfolgen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt. Dort wird man Ihnen weitere Fragen beantworten und klären, welche Dokumente speziell für die von Ihnen gewünschte Anerkennung erforderlich sind.


Die Aufnahme der Erklärung ist gebührenfrei.

Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 10,00 €.


  • Barzahlung

  • EC-Karte


Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.


Beim Standesamt Essen sind Sonderbeurkundungen (Vaterschafts-, Mutterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen) grundsätzlich nur nach Terminvergabe möglich.


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Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung
Zuständige Einrichtung
Geburten
Hollestr. 3
45127 Essen
Tel: +49 201 88-33488
Fax: +49 201 88-33481
E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de