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Im Folgenden finden Sie alle Informationen, welche Sie für die elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung benötigen. Die Antragstellung erfolt über den Online Dienst ELiA. 


Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sein, schädliche Umweltauswirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. In der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (4. BImSchV) finden Sie eine abschließende Liste von Anlagen welche genehmigungspflichtig sind.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.



Die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung richten sich gemäß § 6 BImSchG.


Die erforderlichen Unterlagen sind individuell vom Vorhaben abhängig. Hierzu empfiehlt sich, für eine zügige Antragsbearbeitung, bereits vor Antragsstellung den Kontakt zur Unteren Immissionsschutzbehörde zu suchen.


Sie müssen die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb der Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Fristen bis zur Erteilung der Genehmigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für das vorgesehene Genehmigungsverfahren. Genehmigungsverfahren mit gesetzlich geforderter Öffentlichkeitsbeteiligung haben in der Regel längere Bearbeitungsdauern.


Die generelle Antragsstellung ist kostenfrei. Bei Bescheiderteilung fallen unter anderem in Abhängigkeit der Investitionskosten Gebühren an. 


Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Essen bittet alle antragstellenden Personen, bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.


Zuständige Einrichtung
Untere Immissionsschutzbehörde
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 88-59588
Fax: +49 201 88-59559
E-Mail: uib@umweltamt.essen.de