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Als Grundstücksvermessung (Grenzvermessung) bezeichnet man Vermessungen zur Wiederherstellung oder einer erneuten Abmarkung der rechtmäßigen Grenzpunkte entsprechend dem Katasternachweis.


Meine Grundstücksgrenze
Wenn Sie einen Zaun, eine Hecke oder Mauer an Ihrer Grundstücksgrenze errichten wollen, sollten Sie den rechtmäßigen Grenzverlauf in der Örtlichkeit kennen. Gleiches gilt auch für eine Bebauung entlang der Grenze beziehungsweise in einem vorgeschriebenen Abstand zur Grenze. Nur dann lassen sich Streitigkeiten mit Ihrem Nachbar*innen und unnötige Kosten vermeiden.

Sind Grenzzeichen nicht mehr vorhanden, können Sie beim Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster der Stadt Essen eine Amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung beantragen.

Wir klären mit Ihnen in einem Beratungsgespräch, welche Vermessung Sie zum gewünschten Ziel führt und wie hoch die anfallenden Kosten dafür sind.

Amtliche Grenzanzeige
Bei der Amtlichen Grenzanzeige stellt der Vermessungsaußendienst des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster alte Grenzen auf Grundlage des Katasternachweises wieder her.

Benötigte Grenzpunkte Ihres Grundstücks, für die keine Vermarkungen mehr vorgefunden werden, markiert unser Außendienst z. B. mit Holzpflöcken oder Kreidezeichen und zeigt Ihnen als Auftraggeber*in den Grenzverlauf vor Ort an. Hierüber erhalten Sie eine beurkundete Skizze. Grenzmarkierungen sind bei einer Amtlichen Grenzanzeige nicht dauerhaft.

Im Gegensatz zur Grenzvermessung werden bei einer Amtlichen Grenzanzeige keine fehlenden Grenzzeichen ersetzt bzw. erneuert. Zudem  findet die Grenzanzeige bei eventuellen Grenzstreitigkeiten vor Gericht keine Verwendung.

Grenzvermessung
Wollen Sie Ihre Grundstücksgrenze mit Grenzsteinen, Vermessungsrohren oder Nägeln dauerhaft neu vermarkt und nicht nur markiert haben, raten wir Ihnen zur Grenzvermessung. Hierbei wird zunächst nach alten (gegebenenfalls tiefstehenden) Abmarkungen gesucht und im Rahmen des Auftrags alle Punkte bei Bedarf ersetzt.

In einem Grenztermin nach Beendigung aller Vermessungsarbeiten erläutern wir Ihnen und den angrenzenden Nachbar*innen den Verlauf der gemeinsamen Grundstücksgrenzen. Hierüber erhalten sämtliche Beteiligte eine Skizze der Grenzniederschrift.

Die Unterlagen einer Grenzvermessung übernimmt das Katasteramt der Stadt Essen in den Liegenschaftsnachweis. Somit stehen alle Ergebnisse dieser Vermessung Ihnen oder zukünftigen Eigentümer*innen für spätere Grenzvermessungen oder bei eventuellen Grenzstreitigkeiten zur Verfügung.


In einem Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen als Eigentümeri*in, Bauherr*in oder Architekt*innen offene Fragen und anfallende Kosten. Diese Dienstleistung wird in NRW auch von den niedergelassenen öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur*innen (ÖbVI) durchgeführt.


Zuständige Einrichtungen
Vermessung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62300
Fax: +49 201 88-62013
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Manuel Völlmecke Sachgebietsleiter

Tel.:
+49 201 88-62310
E-Mail:
manuel.voellmecke@amt62.essen.de