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Für Beleihungsprüfungen und in nachbarrechtlichen Angelegenheiten wird die Lage von Gebäuden zur Grundstücksgrenze in einer Grenzbescheinigung beschrieben und bescheinigt.


Die Grenzbescheinigung wird beispielsweise bei Banken und sonstigen Kreditgebern benötigt, um evtl. Überbauten feststellen zu können.


Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.


Zuständige Einrichtungen
Vermessung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62300
Fax: +49 201 88-62013
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster