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Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen. Notwendige Kosten können nach vorheriger Antragstellung übernommen werden. Nähere Auskünfte hierzu gibt Ihnen Ihr*e Arbeitsvermittler*in im JobCenter Essen. Auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget besteht kein Rechtsanspruch.

Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.

Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII), Drittes Sozialgesetzbuch (SGBIII)


Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis



Zuständige Einrichtungen
JobCenter Nord
Altenessener Str. 236
45326 Essen
Fax: +49 201 8856305
E-Mail: nord@jobcenter.essen.de
JobCenter Nord-Ost
JobCenter Nord-West
JobCenter Mitte-Nord
JobCenter Mitte
JobCenter Ost
JobCenter West
JobCenter Süd I
JobCenter Süd II