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Onlineanträge
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Wer kann Grundsicherung (Bürgergeld) beantragen?
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Die Leistung setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten). Außerdem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen werden.
Grundlegende Voraussetzungen für den Erhalt von Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende sind unter anderem:
- Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
- Hilfebedürftigkeit (Einkommen und/ oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)
Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder Brief beim JobCenter gestellt werden. Antragsvordrucke und Hinweise dazu, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie unter der Rubrik "Downloads". Erst- und Weiterbewilligungsanträge können auch digital gestellt werden. Alle dazu notwendigen Formulare finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".
Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II, sog. "Hartz IV") bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation. Hier werden Ihre Daten aufgenommen, Sie erhalten den Antrag auf Bürgergeld und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über Ihre Vermittlung in Arbeit.
- Onlinedienstleistungen
- Online-Terminvergabe
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Online-Terminvergabe
- Downloads
- Hauptantrag Bürgergeld
- Weiterbewilligungsantrag - Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Merkblatt SGB II – Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Anleitung zum Scan mehrseitiger Dokumente mit mobilen Endgeräten für iOS
- Anleitung zum Scan mehrseitiger Dokumente mit mobilen Endgeräten Android
- Zuständige Einrichtungen
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
- Weiterführende Links
- JobCenter Essen Startseite
- Anspruchsvoraussetzungen
- Datenschutzerklärung
- Bildung- und Teilhabepaket
- Grundsicherung
- Verwandte Dienstleistungen
- Bürgergeld - Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hauptantrag)
- Bürgergeld - Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (WBA)
- Bürgergeld - Anlage für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP)
- Bürgergeld - Anlage für ein Kind unter 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage KI)
- Bürgergeld - Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren (Anlage EK)
- Bürgergeld - Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS)
- Bürgergeld - Anlage zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage KDU)
- Bürgergeld - Anlage zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der antragstellenden Person und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (Anlage VM)
- Bürgergeld - Anlage zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft (Anlage HG)
- Bürgergeld - Anlage zur Feststellung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem beziehungsweise nachpartnerschaftlichem Unterhalt (Anlage UH1)
- Bürgergeld - Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen aus Schwangerschaft beziehungsweise wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre) (Anlage UH2)
- Bürgergeld - Anlage zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen von Kindern unter 25 Jahren gegenüber einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Anlage UH3)
- Bürgergeld - Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung (Anlage MEB)
- Bürgergeld - Anlage zur Gewährung eines unabweisbaren besonderen Bedarfs (Anlage BB)
- Bürgergeld - Anlage zur Schweigepflichtentbindungserklärung (Anlage SE)
- Bürgergeld - Anlage zur Sozialversicherung der Bezieher*innen von Bürgergeld (Anlage SV)
- Bürgergeld - Anlage Unfallfragebogen zum Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Anlage UF)
- Bürgergeld - Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (”eheähnliche Gemeinschaft”) vorliegt (Anlage VE)
- Bürgergeld - Veränderungsmitteilung bei Bezug von Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Anlage VÄM)
- Bürgergeld - Anfrage Ortsabwesenheit JobCenter Essen