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Deutsche Mehrstaater*innen können durch schriftliche Erklärung ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Einen Verzicht kann also nur derjenige erklären, der bereits neben der deutschen Staatsangehörigkeit mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.

Damit die Verzichtserklärung rechtswirksam wird, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Verzichtsurkunde).



Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist nur dann rechtswirksam, wenn die Erklärung durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt wurde. 

Minderjährige oder unter Betreuung stehende Volljährige können nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Zu beachten ist zudem, dass für wenige Berufsgruppen (zum Beispiel aktive Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen unter anderen) ein Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit von vornherein ausgeschlossen ist, es sei denn der*die Verzichtende lebt dauerhaft seit mindestens zehn Jahren im Ausland.

Über weitere Einzelheiten informiert die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf.


Die Verwaltungsgebühr ist bei der für dieses Anliegen zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf zu entrichten.


Aktuell ist leider keine Online-Terminvereinbarung möglich. Wir arbeiten zurzeit an einem erheblich benutzerfreundlicheren, onlinebasierten Terminvergabesystem.
Bis dieses freigeschaltet werden kann, können Sie per E-Mail über das Postfach Einbuergerung@abh.essen.de einen Vorsprachetermin vereinbaren.


Der Antrag auf Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei der Abteilung für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in Essen gestellt und vorbereitet. Anschließend wird der Antrag  an die für dieses Anliegen zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf weitergeleitet und dort beschieden.


Zuständige Einrichtung
Einbürgerungen u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Cathostraße 5
45356 Essen
E-Mail: einbuergerung@abh.essen.de