Ein Fahrzeug kann wegen
- nicht nachgewiesenem Versicherungsschutz
- nicht gezahlter Kfz-Steuern
- nicht durchgeführter Anschriftenänderung innerhalb von Essen oder bei Zuzug nach Essen
- einer nicht durchgeführten Umschreibung nach einem Halterwechsel
- nicht nachgewiesener Beseitigung von Fahrzeugmängeln
- nicht durchgeführter Hauptuntersuchung
zwangsweise außer Betrieb gesetzt werden.
Die zwangsweise Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges stellt eine gebührenpflichtige Maßnahme dar, deren Höhe je nach Aufwand bis zu mehreren hundert Euro betragen kann.
Sollte Ihr Fahrzeug entsiegelt worden sein, so dürfen mit diesem Fahrzeug bis zur Wiederzulassung keine Fahrten getätigt werden.
Im Regelfall erhalten Sie vor der Zwangsstilllegung eine Betriebsuntersagung und/oder eine Aufforderung zum Nachweis des Versicherungsschutzes, zur Zahlung der Steuer, zur Umschreibung des Fahrzeugs oder zur Beseitigung der Mängel. Sie müssen dann innerhalb der gesetzten Frist einen geeigneten Nachweis vorlegen, zum Beispiel die Bestätigung einer Versicherung über den bestehenden Deckungsschutz, eine Zahlungsbestätigung des Finanzamtes, einen Reparaturbericht, den Bericht der Hauptuntersuchung etc.
Sollten Sie der Anordnung nicht folgen, wird per Ordnungsverfügung die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges eingeleitet. Die Außerbetriebsetzung beinhaltet das Entsiegeln der Schilder und gegebenenfalls den Einzug der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Im Regelfall wird das Fahrzeug zur Fahndung bei der Polizei ausgeschrieben.
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen.
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.
Unterlagen zur Zulassung auf eine natürliche Person:
- Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
Entsprechende Formulare stehen Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Dateien unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung.
- Bei Vorsprache durch eine/n Bevollmächtigte/n
Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrags sowie die Ausweisdokumente der*des Antragstellenden und der*dem Bevollmächtigten im Original. - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt.
Datenbestätigung vom Hersteller
Gutachten gemäß § 13 EG-FGV oder gemäß § 21 StVZO
- Wunschkennzeichen
Wenn Sie im Vorfeld ein Wunschkennzeichen reserviert haben, legen Sie bitte die hierzu ausgegebene Bestätigung vor.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Vorlage einer speziellen Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Export)
- Gültige Ausweisdokumente im Original
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf natürliche Personen mit Gewerbe:
- Einzelfirmen
Gewerbeanmeldung
- eingetragener Kaufmann e.K.
Auszug aus dem Handelsregister A,
Der eingetragene Kaufmann ist keine juristische Person. Fahrzeuge werden deshalb auf die natürliche Person mit ihren (privaten) Personendaten zugelassen.
- Freiberufler
Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines SteuerbürosInwieweit es sich bei einer ausgeübten Tätigkeit um einen freien Beruf oder um einen Gewerbebetrieb handelt, kann von der Zulassungsbehörde nicht abschließend beurteilt werden. Letztlich trifft das zuständige Finanzamt die Unterscheidung. Im Rahmen einer Zulassung gehen wir nur bei den in §18 EstG aufgeführten Berufsgruppen von einer freiberuflichen Tätigkeit aus.
Sollten Sie eine andere Tätigkeit ausüben, legen Sie bitte eine Bestätigung des Finanzamtes oder der zuständigen Gewerbemeldestelle vor, dass es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt.Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz:
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen.
- Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte (bzw. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern), Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren).
- Naturwissenschaftliche, technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige.
- Informationsvermittelnde Berufe, Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
- Land-/Forstwirte
Bestätigung der Landwirtschaftskammer oder Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft über die Ausübung der Tätigkeit.
Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf juristische Personen:
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
Satzung und ggf. Geschäftsordnung,
Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
- Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
Gründungsurkunde, Satzung oder Nachweis über die staatliche Anerkennung,
Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
- Rechtsfähige Stiftungen
Satzung oder ggf. Bestätigung der Stiftungsleitung,
Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
- eingetragene Vereine
Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Satzung,
Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Vereinsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein
- eingetragene Genossenschaften
Auszug aus dem Genossenschaftsregister und ggf. Satzung,
Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Genossenschaftsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein
- AG, SE, KGaA, GmbH, gGmbH
Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung
Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf eine Vereinigung:
Vereinigungen können nicht eigenständig handeln, da sie keine natürliche oder juristische Person sind. Sie benötigen stets eine vertretungsberechtigte Person oder Gesellschaft, die im Rechtsverkehr für Sie auftritt. Daher erfolgt die Zulassung als rechtsfähige Vereinigung nur unter Angabe einer Vertretung.
Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat die unten aufgeführten Rechtsformen als Vereinigungen bestimmt, diese können der Anlage 6 entnommen werden.
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Gesellschaftervertrag oder eine Gewerbeanmeldung, Zusatz-Vollmacht GbR mit Unterschriften aller Gesellschafter*innen,
Ausweis im Originalen des vertretenden Gesellschafters, Ausweiskopie aller weiteren Gesellschafter*innenEin entsprechendes Formular (Zusatz-Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung
- OHG und Unterformen wie & Co. OHG / KG und Unterformen wie & Co. KG
Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung,
+ bei natürlichen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in eine Ausweiskopie,
+ bei juristischen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in auch deren Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung mit AusweiskopieVollmacht mit Unterschrift des Vorstandes oder einer für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Person, Ausweiskopie des Vollmachtgebers und Original Ausweis der bevollmächtigten Person
Ausländische Neufahrzeuge
Bitte beachten Sie bei ausländischen Neufahrzeugen zusätzlich folgende Punkte:
- Soweit noch keine Fahrzeugdokumente in Deutschland beantragt oder ausgehändigt wurden, ist hierüber ein schriftlicher Nachweis vom Händler oder Hersteller vorzulegen
- Zum Nachweis der Versteuerung des Fahrzeugs können Sie die Rechnung vorlegen
- Es sind alle bereits im Ausland erstellten Fahrzeugdokumente vorzulegen
Die Gebühren der Zwangsstilllegung sind einzelfallabhängig und richten sich nach Art und Aufwand der Maßnahmen.
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
- Downloads
- Privatkunden: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
- Zuständige Einrichtung
-
- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
- Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen
- Verwandte Dienstleistungen
- Wiederzulassung nach Zwangsstilllegung