BIS: Suche und Detail

Hier finden Sie Informationen zur Zuteilung eines Saisonkennzeichens.


Bei einem Saisonkennzeichen kann der Fahrzeughalter den Zulassungszeitraum (mindestens 2, höchstens 11 Monate) frei wählen. Die Zulassung erfolgt für volle Monate, wobei der Start am 1. und das Ende am letzten Tag des Monats liegt. Der Zeitraum wird rechts auf dem Kennzeichen eingeprägt.

Seit dem 01.10.2017 ist eine Kombination mit einem H-Kennzeichen möglich, jedoch nicht mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen. Ein Wechsel zwischen normaler Zulassung und Saisonkennzeichen ist auf Antrag problemlos möglich.

Die Auswahl von Saisonkennzeichen ist auch innerhalb der Online-Dienstleistungen (Übernahme/Neuzuteilung eines Saisonkennzeichens) möglich.

Den Service für die Internetbasierte Übernahme/Neuzuteilung eines Saisonkennzeichens finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen. 

Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Zulassung der Zulassungsbehörde übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt.

Dabei ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 1-5, 45276 Essen, übersendet wird.

Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz-Zulassung in Steele und nicht für die Bürgerservicestelle vereinbaren.

Eine Bearbeitung in der Bürgerservicestelle ist nicht möglich.



Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.

  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    In einigen Fällen kann auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II verzichtet werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld darüber, nach welcher Bestimmung sich Ihr Anliegen richtet.
  • Kennzeichenschilder
    Die Kennzeichen werden nicht benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen übernommen werden sollen. Dies gilt auch für Kennzeichen mit einer auswärtigen Städtekennung.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
  • Bei Änderung des Zulassungszeitraums ist zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nachzuweisen
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/ oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigtem im Original
    Das SEPA-Lastschriftmandat ist immer im Original und durch den Fahrzeughalter unterschrieben vorzulegen.

Es fallen Standardgebühren in Höhe von 30,30 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.


Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns an unter 0201/88-33999.