Hier gelangen Sie zum Gestattungsantrag im Wirtschafts-Service-Portal.
Sie möchten vorübergehend aus einem besonderen Anlass alkoholische Getränke, zum Beispiel bei Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnliches ausschenken? Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - eine sogenannte Gestattung.
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- im besonderen Einzelfall: weitere Unterlagen zum Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit oder der Eignung von Räumen und Freiflächen für einen sicheren Gastronomiebetrieb (zum Beispiel polizeiliches Führungszeugnis, Baugenehmigung, ...).
Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 4 Wochen vorher) stellen.
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Die Gebühren liegen zwischen 25,-- und 200,-- Euro, sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall, sowie der Verwaltungsgebührenordnung NRW (Tarifstelle 12.14.6).
Die Verwaltungsgebühr beträgt i.d.R. 65,- Euro. Mit der Erteilung der Gestattung ergeht ein Gebührenbescheid. Sie können die Gebühr überweisen oder bei einem Geldinstitut einzahlen.
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- Zuständige Einrichtung
-
- Besonderes Ordnungsrecht
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-0
- Fax: +49 201 88-32003
- E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de
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