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Existiert kein eigenes Land, kann ein Jagdpachtvertrag über ein Jagdrevier abgeschlossen werden.Der Jagdpächter erteilt die Erlaubnis zur Jagd an die Jäger.


Das Veterinäramt prüft die Rechtmäßigkeit von geschlossenen Jagdpachtverträgen. 


Zuständige Einrichtung
Waldungen und Baumpflege
Eichenstraße 12
45133 Essen
Tel: +49 201 88-67414
Fax: +49 201 88-67425
E-Mail: forstverwaltung@gge.essen.de