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Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung erbracht werden.


Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erhalten. Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden:

Besondere Lebensverhältnisse:

  • keine oder keine ausreichende Wohnung
  • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
  • gewaltgeprägte Lebensumstände
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
  • vergleichbare nachteilige Umstände

Soziale Schwierigkeiten:

  • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
  • Finden eines Arbeitsplatzes
  • Erhalt eines Arbeitsplatzes
  • familiäre oder andere soziale Beziehungen
  • Straffälligkeit

 

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbringung


Zuständige Einrichtung
Amt für Soziales und Wohnen
Steubenstr. 53
45138 Essen
Tel: +49 201 88-50555
E-Mail: sozialamt@essen.de