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Prostituierte sind verpflichtet sich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit beim Ordnungsamt anzumelden und an einer gesundheitlichen Beratung durch das Gesundheitsamt teilzunehmen.


Die Anmeldung als Prostituierte beziehungsweise Prostituierter ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verknüpft. Die persönliche Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden soll einen verlässlichen Zugang zu Grundinformationen über die eigenen Rechte und Pflichten gewährleisten. Sie dient ebenso wie die verpflichtende gesundheitliche Beratung auch dazu, den Zugang von Frauen und Männern zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu verbessern. Zuständig für das Beratungsgespräch ist das Ordnungsamt der Stadt Essen. Die zuständigen Ansprechpersonen sitzen in der 1. Etage des Essener Rathauses.Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis/Pass sowie ein aktuelles Lichtbild mit. Falls notwendig, kann ein*e Dolmetscher*in zum Gespräch hinzugezogen werden.



  • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
  • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz, gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • 1 Passfoto

Die Anmeldung nach dem ProstSchG ist kostenfrei.


Nach der vorherigen Terminvereinbarung wird die Anmeldebestätigung im persönlichen Termin ausgehändigt.


Schritt 1:

Vor der Anmeldung muss eine gesundheitliche Beratung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für die Gesundheitsberatung: Ihre Kontaktpersonen der Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung (gebührenfrei). Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung vorzulegen.

 

Schritt 2:

Die behördliche Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung telefonisch oder per E-Mail einen Termin: Ihre Kontaktpersonen zum Prostituiertenschutzgesetz (Anmeldung & Erlaubnis)