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Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II bei Namensänderung zum Beispiel durch Heirat


Wenn sich Ihr Name geändert hat, beispielsweise aufgrund einer Heirat, so müssen Sie den Namen in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und II, nach der Änderung im Bürgeramt, bei der Kfz-Zulassung ändern lassen. Bitte beachten Sie, dass Anliegen von finanzierten Fahrzeugen nur in Essen-Steele durchgeführt werden können. Eine Bearbeitung in den BürgerServiceStellen ist nicht möglich.

Hinweis: Eine Änderung des Namens ist über das Online Portal nicht möglich. Dies ist nur im Rahmen einer Terminvorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich. 



Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.

  • Zulassungsantrag
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Bei einer Namensänderung in Ihren Fahrzeugdokumenten ist die ZB2 (Fahrzeugbrief) immer vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Anliegen von finanzierten Fahrzeugen nur in Essen-Steele durchgeführt werden können. Eine Bearbeitung in den BürgerServiceStellen ist nicht möglich.

  • Gültiges Ausweisdokument im Original

  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument der benannten der*des benannten Vertretenden
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift einer*eines Steuerberatenden
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch eine*n Bevollmächtigte*n
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente der*des Antragstellenden und Bevollmächtigten im Original

Es fallen Standardgebühren im Rahmen der Vorsprache in Höhe von 11,10 Euro an. 

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweil nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten. 


Onlinedienstleistungen
Terminreservierung Kfz-Zulassung
Downloads
Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
Zuständige Einrichtung
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de