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Die Schließung einer Tageseinrichtung ist dem örtlichen Jugendamt zu melden.


Kindertageseinrichtungen unterliegen sowohl einer jährlichen, wie auch einer unverzüglichen Meldepflicht. Unverzüglich gemeldet werden muss unter anderem die bevorstehende Schließung. Die Meldepflicht betrifft den Träger der Tageseinrichtung für Kinder. Die Meldung ist an das örtliche Jugendamt zu tätigen. Die Unterlassung der Meldung führt zu Bußgeldstrafen.


§ 47 SGB VIII


Zuständige Einrichtung
Jugendamt
I. Hagen 26
45127 Essen
Tel: +49 201 88-51777
Fax: +49 201 88-51101
E-Mail: jugendamt@essen.de