Erteilung von wegerechtlichen Genehmigungen (Aufbruchgenehmigungen) für Straßenaufbrüche in öffentlichen Verkehrsflächen.
Für Straßenaufbrüche, die im Zusammenhang mit der Neuverlegung und Sanierung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Fernwärme, Gas, Strom, Telekommunikation, Wasser) sowie der Neuverlegung und Sanierung des Kanalnetzes notwendig werden, ist beim Amt für Straßen und Verkehr eine wegerechtliche Genehmigung (Aufbruchgenehmigung) zu beantragen.
Hierzu ist ein Antrag über das Straßenaufbruchportal der Stadt Essen zu stellen. Zugriffsberechtigungen für das Portal können formlos per Mail an adv@amt66.essen.de angefragt werden.
Die Prüfung des Antrags, die Erteilung der Genehmigung, die Kontrolle der Arbeiten als Straßenbaulastträger, die Abnahme und Verfolgung der Mängelansprüche sowie alle mit diesem Antrag verbundenen Aufwendungen der Stadt Essen sind gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach der Gebührensatzung der Stadt Essen bemessen, sofern keine anderslautende Regelung in einem (Konzessions-) Vertrag getroffen wurde. Die Gebührenhöhe ist der individuellen Aufbruchgenehmigung zu entnehmen, sofern keine zusammengefasste Zahlung vereinbart ist. Für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung fallen gesonderte Gebühren an.
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- Antragsportal für Straßenaufbüche in der Stadt Essen
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- Zuständige Einrichtung
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- Verwaltung Amt für Straßen und Verkehr
- Lindenallee 39
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-66021
- Fax: +49 201 88-66006
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