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Beantragung einer Gehwegüberfahrt oder einer Borsteinabsendung zur Schaffung einer Grundstückszufahrt


Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen vom Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen genehmigt werden. Die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum müssen nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Stadt Essen von Ihnen beauftragt werden. Alle im Zusammenhang mit der Schaffung des Stellplatzes entstehenden Kosten (Versetzen von Masten, Pfosten, Regulierungen von Straßeneinbauten und notwendige Veränderungen der Fahrbahn bzw. Fahrbahnmarkierung etc.) sind von Ihnen in voller Höhe zu tragen. 


§ 18 in Verbindung mit § 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)


  • Antrag (bitte nutzen Sie das unter Onlinedienstleistungen angegebene Formular)
  • Skizze (Lageplan) mit den gekennzeichneten und fortlaufend nummerierten zusätzlichen Zufahrten
  • Foto der Örtlichkeit

Kostenerstattungspauschale in Höhe von 72,-- € pro laufenden Meter.

Alle im Zusammenhang mit der Schaffung des Stellplatzes entstehenden Kosten (Versetzen von Masten, Pfosten, Regulierungen von Straßeneinbauten und notwendige Veränderungen der Fahrbahn bzw. Fahrbahnmarkierung etc.) sind von Ihnen in voller Höhe zu tragen. 


Zuständige Einrichtung
Planung und Bau
Lindenallee 39
45127 Essen
Tel: +49 201 88-66010
Fax: +49 201 8866202