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Ein Unschädlichkeitszeugnis ermöglicht die Veräußerung eines kleinen Grundstücksteils (Trennstück) frei von grundbuchlichen Belastungen.


Das Unschädlichkeitszeugnis stellt fest, dass das Trennstück im Verhältnis zum größeren verbleibenden Grundstücksteil von geringem Wert und Umfang ist und daher kein Nachteil für die Berechtigten der grundbuchlichen Belastungen des Trennstücks entsteht. Es ersetzt die Löschungsbewilligungen der Berechtigten des Trennstücks.


Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach VermWertKostT in Verbindung mit VermWertKostO NRW.

 


Zuständige Einrichtung
Vermessungsunterlagen, Katasterauskunft, Katasterarchiv
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: 0201 88-62541
Fax: 0201 88-62006
E-Mail: kataster@amt62.essen.de