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Mehrere Flurstücke, die ein örtlich und wirtschaftlich einheitliches Grundstück bilden, können unter bestimmten Bedingungen zu einem Flurstück verschmolzen werden.


Die Verschmelzung von Flurstücken dient der Reduzierung des Verwaltungsaufwands, indem die Anzahl der im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesenen Flurstücke soweit wie möglich verringert wird.


Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.


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Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken
Zuständige Einrichtung
Liegenschaftskataster
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62541
Fax: +49 201 88-62006
E-Mail: kataster@amt62.essen.de