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Informationen über den Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis


Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis, für Fahrerlaubnisbewerber*innen oder –inhaber*innen, bei denen die Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht.

Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann auch über eine Fahrschule gestellt werden.


Für alle Fahrerlaubnisklassen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto)
  • Angabe der ausbildenden Fahrschule incl. eines abweichenden Prüfortes, falls nicht Essen

Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen AM, A1, A, B, BE, L und T):

  • Sehtest
  • Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
  • Sofern begleitetes Fahren ab 17 (BF17) beantragt wird, sind erweiterte Unterlagen erforderlich. Siehe dazu nebenstehenden Link.

Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):

  • Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung"
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:

  • Führungszeugnis (kann auch beim Einwohnermeldeamt beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
  • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Bei einer Erweiterung muss zusätzlich vorgelegt werden:

  • der bisherige Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht durch die Stadt Essen ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.

Ersterteilung 44,70 Euro (mit Probezeit), Erweiterung 40,60 Euro

Die Gebühren können sich bei weiteren notwendigen Ermittlungen erhöhen.


ca. 4 - 6 Wochen.

Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind oder wenn bei gesundheitlichen Einschränkungen weitere Ermittlungen notwendig sind.


Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann auch in einer zugelassenen Fremdsprache (englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch) bzw. auch in einer Audioprüfung abgelegt werden. Sie ist mit Antragstellung zu beantragen.

Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Wird die praktische Prüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist.

Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt.

Bei einer Erweiterung auf die Klasse CE und DE beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.



Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de