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Befristete Zuteilung von Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten nicht zugelassener Fahrzeuge.


Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben.
Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 6 Tage. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.

Die örtliche Zuständigkeit bei außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeugen richtet sich nach dem Wohnort des Halters oder nach dem Standort des Fahrzeuges. Demnach können Sie ein Kurzzeitkennzeichen in Essen nur beantragen, wenn entweder der Standort des Fahrzeuges in Essen ist oder Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Essen gemeldet sind.  Der Standort des Fahrzeugs kann durch eine schriftliche Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers werden. Läuft die Gültigkeitsdauer zur Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens ab dürfen nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Verfügt das Fahrzeug bei Antragstellung nicht über eine gültige Hauptuntersuchung, so muss das Kurzzeitkennzeichen immer am Standort des Fahrzeuges beantragt werden.

Wird das Kurzzeitkennzeichen von Personen beantragt, die keinen Wohnsitz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben, muss die Antragstellerin/der Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland eine*n Empfangsbevollmächtige*n (natürliche Person) benennen, die/der mit Hauptwohnsitz in Essen gemeldet ist.

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.



  • Zulassungsantrag oder Vollmacht

Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung.

  • Bei Vorsprache durch eine*n Bevollmächtigte*n

Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers/ der Antragstellerin und Bevollmächtigtem/Bevollmächtigter im Original

  • Erklärung zur/zum Empfangsbevollmächtigten für ein Kurzzeitkennzeichen

Ein entsprechendes Formular (Empfangsvollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original oder als Kopie
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.

  • Kennzeichenschilder

Bei zugelassenen Fahrzeugen ist die Vorlage der gesiegelten Kennzeichenschilder, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original notwendig.

  • Schriftliche Erklärung zum Fahrzeugstandort
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Gültiges Ausweisdokumente im Original

Ausweisdokumente der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Bevollmächtigten sowie der/des Empfangsbevollmächtigten

  • Bei juristischen Personen innerhalb Deutschlands

Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original

  • Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument der benannten Vertreterin/des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern innerhalb Deutschlands

Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerbüros

  • Bei Vereinen innerhalb Deutschlands

Auszug aus dem Vereinsregister

  • Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) innerhalb Deutschlands

Gesellschaftervertrag und/oder Gewerbeanmeldung, ein Ausweisdokument im Original der/des zukünftigen Fahrzeughalterin/Fahrzeughalters (benannte/r Gesellschafter/in), eine Zusatz-Vollmacht aller Gesellschafter*innen sowie deren Ausweisdokumente in Kopie

Ein entsprechendes Formular (Zusatz-Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung


Es fallen Standardgebühren in Höhe von 13,10 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.


Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen nur bei der Zulassungsbehörde in Essen-Steele und der BürgerServiceStelle Essen-Borbeck erfolgen kann.