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Hier können Sie die Umschreibung eines Kraftfahrzeugs vornehmen.


Wenn Sie ein erworbenes Kraftfahrzeug, welches bereits zuvor für den Straßenverkehr zugelassen war, auf sich zulassen wollen, dann ist dies eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges.

Umschreibungen innerhalb von Essen erfolgen, wenn Sie in Essen wohnen und ein gebrauchtes Kraftfahrzeug erworben haben, welches im Vorfeld bereits in Essen zugelassen war.

Umschreibungen von außerhalb erfolgen, wenn Sie in Essen wohnen und ein Fahrzeug erworben haben, welches im Vorfeld außerhalb von Essen zugelassen war oder Sie mit ihrem Bestandsfahrzeug nach Essen zugezogen sind.

Die Umschreibung von Fahrzeugen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.

Internetbasierte Umschreibung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)

Die Voraussetzungen für eine internetbasierte Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ausgestellt ab dem 01.01.2015)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (ausgestellt ab dem 01.01.2018)
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen sind Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ausgestellt ab dem 01.01.2015) erforderlich, wenn ein Wechsel der Kennzeichenkombination gewünscht ist
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenkombination weiterverwendet wird, ist das Freilegen der Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten nicht erforderlich
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Bankverbidnung für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • BundID mit Personalausweis (nPA)/eID-Karte/elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)-Authentifizierung, Voraussetzung ist ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
    Alternativ BundID mit ELSTER-Zertifikat Authentifizierung
  • Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Kartenlesegerät)
  • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Nutzung der Online-Bezahldienste (Kreditkarte oder Paypal)

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)

Den Service für die Internetbasierte Umschreibung finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.

Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.

 

Alternativ ist die Umschreibung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde möglich.

Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Zulassung der Zulassungsbehörde übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt.

Dabei ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 1-5, 45276 Essen, übersendet wird.

Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz-Zulassung in Steele und nicht für die Bürgerservicestelle vereinbaren.

Eine Bearbeitung in der Bürgerservicestelle ist nicht möglich.



Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.

  • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung.
  • Kennzeichenschilder
    Die Kennzeichen werden nicht benötigt, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und die Kennzeichen übernommen werden sollen. Dies gilt auch für Kennzeichen mit einer auswärtigen Städtekennung.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    Liegt kein Wechsel bei dem Halter, dem Fahrzeug und der Kennzeichenkombination vor, ist die Vorlage einer neuen eVB-Nummer nicht notwendig, jedoch möglich.
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf natürliche Personen mit Gewerbe:

  • Einzelfirmen
    Gewerbeanmeldung
  • eingetragener Kaufmann e.K.
    Auszug aus dem Handelsregister A,
    Der eingetragene Kaufmann ist keine juristische Person. Fahrzeuge werden deshalb auf die natürliche Person mit ihren (privaten) Personendaten zugelassen.
  • Freiberufler
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerbüros

    Inwieweit es sich bei einer ausgeübten Tätigkeit um einen freien Beruf oder um einen Gewerbebetrieb handelt, kann von der Zulassungsbehörde nicht abschließend beurteilt werden. Letztlich trifft das zuständige Finanzamt die Unterscheidung. Im Rahmen einer Zulassung gehen wir nur bei den in §18 EstG aufgeführten Berufsgruppen von einer freiberuflichen Tätigkeit aus.
    Sollten Sie eine andere Tätigkeit ausüben, legen Sie bitte eine Bestätigung des Finanzamtes oder der zuständigen Gewerbemeldestelle vor, dass es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt.

    Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz:

    1. Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen.
    2. Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte (bzw. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern), Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren).
    3. Naturwissenschaftliche, technische Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige.
    4. Informationsvermittelnde Berufe, Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
  • Land-/Forstwirte
    Bestätigung der Landwirtschaftskammer oder Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft über die Ausübung der Tätigkeit.

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf juristische Personen:

  • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Satzung und ggf. Geschäftsordnung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
  • Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
    Gründungsurkunde, Satzung oder Nachweis über die staatliche Anerkennung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
  • Rechtsfähige Stiftungen
    Satzung oder ggf. Bestätigung der Stiftungsleitung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens
  • eingetragene Vereine
    Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Satzung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Vereinsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein
  • eingetragene Genossenschaften
    Auszug aus dem Genossenschaftsregister und ggf. Satzung,
    Standortnachweis in Form eines Briefkopfbogens, sollte aus dem Genossenschaftsregister keine Anschrift hervorgehen oder die Zweigniederlassungen nicht eingetragen sein
  • AG, SE, KGaA, GmbH, gGmbH
    Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung

Zusätzliche Unterlagen zur Zulassung auf eine Vereinigung:
Vereinigungen können nicht eigenständig handeln, da sie keine natürliche oder juristische Person sind. Sie benötigen stets eine vertretungsberechtigte Person oder Gesellschaft, die im Rechtsverkehr für Sie auftritt. Daher erfolgt die Zulassung als rechtsfähige Vereinigung nur unter Angabe einer Vertretung.
Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat die unten aufgeführten Rechtsformen als Vereinigungen bestimmt, diese können der Anlage 6 entnommen werden.

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
    Gesellschaftervertrag oder eine Gewerbeanmeldung, Zusatz-Vollmacht GbR mit Unterschriften aller Gesellschafter*innen,
    Ausweis im Originalen des vertretenden Gesellschafters, Ausweiskopie aller weiteren Gesellschafter*innen

    Ein entsprechendes Formular (Zusatz-Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung

  • OHG und Unterformen wie & Co. OHG / KG und Unterformen wie & Co. KG
    Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung,
    + bei natürlichen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in eine Ausweiskopie,
    + bei juristischen Personen als persönlich haftende/n Gesellschafter*in auch deren Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung mit Ausweiskopie

    Vollmacht mit Unterschrift des Vorstandes oder einer für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Person, Ausweiskopie des Vollmachtgebers und Original Ausweis der bevollmächtigten Person

Ausländische Neufahrzeuge
Bitte beachten Sie bei ausländischen Neufahrzeugen zusätzlich folgende Punkte:

  • Soweit noch keine Fahrzeugdokumente in Deutschland beantragt oder ausgehändigt wurden, ist hierüber ein schriftlicher Nachweis vom Händler oder Hersteller vorzulegen
  • Zum Nachweis der Versteuerung des Fahrzeugs können Sie die Rechnung vorlegen
  • Es sind alle bereits im Ausland erstellten Fahrzeugdokumente vorzulegen

Name Typ Kosten Beschreibung
Standardgebühren bei Vorsprache $kosten.typ zwischen 23,60 und 27,10 EUR Es fallen Standardgebühren im Rahmen der Vorsprache zwischen 23,60 Euro und 27,10 Euro an.
Standardgebühren bei internetbasierter Zulassung $kosten.typ zwischen 9,90 und 12,40 EUR Für die internetbasierte Zulassung betragen die Gebühren zwischen 9,90 Euro und 12,40 Euro zzgl. der Versandgebühren.
Zuteilung eines Wunschkennzeichens $kosten.typ zwischen 10,20 und 12,80 EUR Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens kostet zusätzlich 10,20 Euro. Sie können ein Wunschkennzeichen auch vorab online reservieren, dann betragen die Gebühren 12,80 Euro.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten und Plaketten.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.


Ab dem 01.02.2014 wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Zoll wahrgenommen. Im Rahmen der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist die schriftliche Ermächtigung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer zwingend als SEPA-Lastschriftmandat abzugeben. Erteilt der Antragsteller dieses nicht, ist die Zulassungsbehörde gehalten, den Antrag auf Zulassung abzulehnen. Spricht der*die Antragsteller*in nicht persönlich vor, ist dem*der mit der Zulassung beauftragten Person eine Vollmacht zu erteilen. Ein entsprechendes Formular (Vollmacht und Einziehungsermächtigung für die Kfz-Steuer) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.