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Informationen zur Verlängerung von befristeten Führerscheinen


Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E,D, DE, D1 und D1E werden für die Dauer von 5 Jahren erteilt.

Eine Verlängerung sollte immer rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden (ca. 6 Wochen vorher).

Bei der Fahrerlaubnis der Klassen für Busse (D, DE, D1, D1E) erfolgt die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.


Für alle Fahrerlaubnisklassen mit befristeter Geltungsdauer:

Personalausweis oder Reisepass

bisheriger Führerschein

1 biometrisches Passfoto nach der Passverordnung.

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten des Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein).

Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).

Nur für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) gilt zusätzlich:

Führungszeugnis (kann auch beim Einwohnermeldeamt beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.

Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll zusätzlich:

Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).


40,60 Euro

zusätzlich 28,60 Euro für den Eintrag Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz bei den Führerscheinklassen D, DE und C, CE

 


Wegen der für die Ausstellung des Kartenführerscheins erforderlichen Unterschriftenleistung muss die Antragstellung persönlich erfolgen.

Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden. 

Bei Aushändigung des neuen Führerscheines ist der bisherige Führerschein abzugeben.



Zuständige Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Kaiser-Otto-Platz 1-5
45276 Essen
Tel: +49 201 88-33888
Fax: +49 201 88-33599
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de