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Beurkundung nur noch Online

Die Vergabe der Termine erfolgt ab dem 14.04.2025 online unter termine.essen.de.

Terminbuchungen können täglich online vorgenommen werden.

Ab diesem Zeitpunkt sind telefonische Terminvereinbarungen über die Beurkundungs-Hotline nicht mehr möglich.

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Beistandschaft

Wir beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.

Junge Volljährige können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche beraten und unterstützt werden.

Vormundschaft

Im Sachgebiet Vormundschaften und Pflegschaften des Jugendamtes üben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus. Dies geschieht, wenn die Eltern das Sorgerecht zum Beispiel wegen Krankheit nicht mehr ausüben können oder wegen eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr ausüben dürfen; etwa weil sie ihre Kinder vernachlässigt, missbraucht oder misshandelt haben.

Im Rahmen ihrer gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) sind die Vormünder und Pflegerinnen oder Pfleger gesetzliche Vertreter ihrer Mündel. Sie sind allein den Mündelinteressen verpflichtet und insoweit weisungsfrei. Die Mündel werden regelmäßig in ihrer gewohnten Umgebung kontaktiert und dem Familiengericht wird wiederkehrend Bericht erstattet.

Für Informationen zu den ehrenamtlichen Vormundschaften geht es hier zu der Internetseite des SKF (Sozialdienst katholischer Frauen) : https://www.skf-essen.de/einrichtungen/vormundschaften/

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keinen Unterhalt / nur geringfügige Zahlungen erhalten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Beurkundung

Das Jugendamt der Stadt Essen beurkundet u.a. Vaterschaften und Sorgerecht, Unterhaltsansprüche und erteilt allein sorgeberechtigen Elternteile schriftliche Auskunft über das alleinige Sorgerecht. Für die Beurkundungen werden vorab Termine vergeben. Das Jugendamt empfiehlt eine Beurkundung vor der Geburt des Kindes.

Die Vergabe der Termine erfolgt ab dem 14.04.2025 online unter termine.essen.de. Terminbuchungen können täglich online vorgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt sind telefonische Terminvereinbarungen über die Beurkundungs-Hotline nicht mehr möglich.

Für die Bescheinigung der alleinigen Sorge (Negativbescheinigung) nutzen Sie bitte das Serviceportal unter Bescheinigung alleiniges Sorgerecht – Negativattest - Serviceportal Stadt Essen oder stellen ihre Anfrage an urkunden@jugendamt.essen.de