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Online Kinderbetreuungsangebote in Essen suchen und finden


Online Kinderbetreuungsangebote in Essen suchen und finden

Liebe Eltern, 

die Freischaltung neu geplanter Kindertageseinrichtungen (KiTas) erfolgt aus unterschiedlichen Gründen zeitversetzt.
Bitte haben Sie ein wenig Geduld, wenn die von Ihnen gesuchte Einrichtung noch nicht angezeigt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Haben Sie Fragen zu den zeitlichen Abläufen bei der Platzvergabe? Dann finden Sie weiter unten weitere Informationen zum Verfahrensablauf.

Für den Fall, dass Sie eine Fehlermeldung erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail mit detaillierten Angaben an familienpunkt@essen.de  und fügen wenn möglich Screenshots bei, aus denen Ihre Eingaben und die Fehlermeldung erkennbar sind. Dies hilft uns bei der Fehlerprüfung.


Kinderbetreuungsnummer

Damit Sie Ihr Kind in einer Betreuungsstätte anmelden oder einen Vertrag abschließen können, benötigen Sie eine Kinderbetreuungsnummer (früher Kinderbetreuungs-Pass-Nummer). Weitere Informationen hierzu finden Sie rechts unter "Weiterführende Links". 


Kindergartenkinder, Tagespflegekinder – und Schulkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden – das ist das Ziel des ab dem 01. März 2020 geltenden Bundesgesetzes. Das bedeutet, dass Ihr Kind bei der Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung gegen Masern geimpft sein muss. Ab einem Alter von zwei Jahren müssen zwei Impfungen nachgewiesen werden, bei Kindern unter zwei Jahren mindestens eine Masernschutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern). Bei der Aufnahme von Kindern unter einem Jahr müssen Sie, den Nachweis über die Impfung zeitnah nach dem ersten Geburtstag vorlegen. Bitte bringen Sie zum Abschluss des Betreuungsvertrags in der Kindertageseinrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson/ dem Kindertagespflegeverband den Impfausweis Ihres Kindes mit.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für die Kindergartenzeit oder Tagespflegezeit!

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html


Informationen zum Datenschutz

Art. 13 und 14 DSGVO sehen für Verantwortliche umfangreiche Informationspflichten vor, die Betroffenen mitgeteilt werden müssen.

Werden die Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben, müssen die Informationen gem. Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten mitgeteilt beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden.

Mit Abschicken einer Betreuungsanfrage aus dem Elternportal LITTLE BIRD werden durch Eltern personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt.

Die Informationen nach Art. 13 DSGVO zum Verfahren LITTLE BIRD finden Sie rechts unter "Downloads".


Liebe Eltern,
Sie haben Ihr Kind für einen oder mehrere Betreuungsplätze vormerken lassen. Sie können für jedes Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.) bis zu 7 Vormerkungen erstellen. Für jede Absage können Sie eine neue Vormerkung eintragen. Wird Ihr Kind bereits in einer KiTa oder durch eine Kindertagespflegeperson betreut, können Sie insgesamt 7 Wechselvormerkungen mit einem in die Vertragslaufzeit fallenden Betreuungsbeginn erstellen. So läuft das weitere Vergabeverfahren:

Platzzusagen

Ab dem 24. Februar 2025 übermitteln die Betreuungsplatz-Anbieter die Platzzusagen (Reservierungen) für das am 01.08.2025 beginnende KiTa-Jahr. Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Sie nicht sofort an diesem Tag eine Rückmeldung erhalten. Unterjährig sind Reservierungen frühestens 5 Monate vor dem voraussichtlichen Betreuungsbeginn möglich. Diese erfolgen über LITTLE BIRD per E-Mail oder in Ausnahmefällen auf dem Postweg. Ist eine Platzzusage (Reservierung) durch eine Betreuungseinrichtung ausgesprochen, sind keine weiteren Reservierungen durch andere Betreuungsanbieter möglich.

Annahme des Platzes durch die Eltern

Als Eltern haben Sie nun in der Regel 14 Tage Zeit, die Reservierung anzunehmen. Sollten Sie sich innerhalb dieses Zeitraums nicht beim Anbieter des Betreuungsplatzes melden, ist der Anbieter nicht mehr an seine Zusage gebunden, der Platz wird anderweitig vergeben. Sollten Sie den Platz nicht annehmen wollen, informieren Sie bitte umgehend den Betreuungsplatzanbieter, damit der Platz einer anderen Familie angeboten werden kann. Bitte bedenken Sie auch, dass durch ein Platzangebot Ihre weiteren Anfragen bei anderen Einrichtungen gesperrt bleiben, bis Sie das Platzangebot ablehnen. Erst nach einer Ablehnung werden die durch das Platzangebot gesperrten Vormerkungen wieder freigeschaltet und eine andere KiTa kann eine Reservierung aussprechen.

Eine bereits durch Sie bestätigte Reservierung kann nur durch das Jugendamt gelöscht werden. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an familienpunkt@essen.de unter Angabe des Namens, Vornamens und der Kinderbetreuungsnummer (vormals KiBe-Pass-Nummer) Ihres Kindes und des Namens der KiTa bzw. der Kindertagespflegeperson, bei der die Reservierung gelöscht werden soll.

Vertragsschluss

Sofern die Platzzusage (Reservierung) von Ihnen angenommen wird, kann der Vertrag geschlossen werden.

Absagen für vorgemerkte Betreuungsplätze

Absagen für angefragte (vorgemerkte) Betreuungsplätze erfolgen ganzjährig, sobald absehbar ist, dass eine KiTa oder Kindertagespflegeperson Ihnen zu dem gewünschten Betreuungsbeginn keinen Platz anbieten kann. Absagen werden in der Regel per E-Mail oder in Ausnahmefällen auf dem Postweg übermittelt.

Sie können dann für Ihr Kind Vormerkungen in anderen Betreuungseinrichtungen oder zu einem anderen Betreuungsbeginn vornehmen.

Sollten Sie von einer KiTa bis Ende April noch keine Rückmeldung für Betreuungsanfragen (Vormerkungen) zum Beginn des neuen KiTa-Jahres (01.08.) erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung und bitten diese, entweder ein Platzangebot oder eine Absage zu erstellen. Rückmeldungen von Kindertagespflegepersonen erfolgen evtl. erst später, da diese manchmal noch abwarten müssen, welche Kinder in eine KiTa wechseln.  

Statusbezeichnung bei LITTLE BIRD verändert

Die Statusbezeichnung zu Ihren Betreuungsanfragen ändert sich in Ihrem Elternaccount im Falle einer Zu- oder Absage. Bitte klicken Sie auf das "i"-Symbol hinter der jeweiligen Betreuungsanfrage, um sich die Bedeutung des Status anzeigen zu lassen.

Probleme beim Aufrufen der Startseite von LITTLE BIRD?

Sie wollen das LITTLE BIRD Elternportal der Stadt Essen im Internet aufrufen, erhalten jedoch eine Fehlermeldung? Bitte löschen Sie Ihren Browserverlauf bzw. den sogenannten „Cache“. Dies erreichen Sie über das Bedienen der entsprechenden Funktion in Ihrem Browser oder indem Sie die Tastenkombination Strg + F5 anstoßen.

Bei anderen Problemen senden Sie bitte eine E-Mail mit konkreten Angaben an familienpunkt@essen.de und fügen nach Möglichkeit einen Screenshot Ihrer Eingabe und/oder einer Fehlermeldung hinzu.

Hotline für Ihre Anfragen

Für alle Fragen rund um LITTLE BIRD steht Ihnen der Familienpunkt unter der Rufnummer 0201/88-51777 zur Verfügung.


Downloads
Information zu LITTLE BIRD nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Zuständige Einrichtung
Jugendamt
I. Hagen 26
45127 Essen
Tel: +49 201 88-51777
Fax: +49 201 88-51101
E-Mail: jugendamt@essen.de