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Der amtliche Lageplan zum Bauantrag enthält auf Grundlage der Liegenschaftskarte und unserer örtlichen Vermessungen das geplante Bauvorhaben mit den vorhandenen Gebäuden sowie die Grundstückstopografie.


Wollen Sie an Ihr vorhandenes Gebäude anbauen, ein Haus oder eine Garage errichten, benötigen Sie einen Lageplan zum Bauantrag. Beim Bauordnungsamt in Essen erfahren Sie, ob ein amtlicher oder einfacher Lageplan notwendig ist.

Entsprechend Ihres Auftrags ermitteln wir den aktuellen Gebäude- und Baumbestand, die topographischen Gegebenheiten (z. B. Geländehöhen), die vorhandene Grundstücksentwässerung und übernehmen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben.

Nach den Planunterlagen des Architekten trägt das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster alle geplanten baulichen Anlagen in den Lageplan ein.


In einem Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen als Bauherrn oder Architekten offene Fragen und anfallende Kosten.

Diese Dienstleistung wird in NRW auch von den niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur/innen (ÖbVI) durchgeführt.


Zuständige Einrichtung
Vermessung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62300
Fax: +49 201 88-62013
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de