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Zur Bebauung oder Teilung eines Grundstücks oder zur exakten Feststellung der Grundstücksgrenzen muss das Grundstück vermessen werden.


Weitere Angaben befinden sich unter der Leistungsbezeichnung Amtlicher Lageplan, Gebäudeeinmessung und Teilungsvermessung


Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.


Zuständige Einrichtung
Vermessung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62300
Fax: +49 201 88-62013
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de