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Die Stadt Essen erhebt den Kanalanschlussbeitrag von Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigten, sobald diese ihr Grundstück erstmalig an das öffentliche Kanalnetz anschließen, oder hierzu erstmalig die Möglichkeit erhalten.


Warum Kanalanschlussbeiträge?

Grundstückseigentümer*innen oder Erbbauberechtigte leisten mit diesem einmaligen Beitrag und den im Rahmen der Grundbesitzabgaben laufend zu zahlenden Entwässerungsgebühren finanzielle Beiträge zu den Kosten der öffentlichen Abwasserkanäle. Zwar dient der Kanalanschlussbeitrag der Finanzierung des Kanalbaus, doch sind damit nicht die Kanalbauarbeiten unmittelbar vor Ihrem Grundstück gemeint, sondern die Kosten für die Kanalbauarbeiten im Stadtgebiet.

Die Beitragspflicht ist geregelt in § 8 Kommunalabgabengesetz NW und in der ergänzenden Satzung der Stadt Essen.



Zuständige Einrichtung
Beitragsangelegenheiten nach BauGB und §8 KAG
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-66440
Fax: +49 201 88-66444