Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Solarenergie ausbauen.
Die Stadt Essen fördert die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung auf dem Stadtgebiet. Die Förderung unterstützt private, gemeinnützige und gewerbliche Antragsteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel der Förderung ist die stärkere Nutzung von Sonnenenergie zwecks Reduktion des CO2-Ausstoßes auf dem Stadtgebiet.
Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2025 zur Förderung von Solarenergie in Essen ab dem 01.04.2025.
Sollten noch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gerne an die Bewilligungsstelle der Grünen Hauptstadt Agentur.
Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.
Richtlinie 2025 zur Förderung von Solarenergie in Essen
Um sicherzustellen, dass keine weiteren Nachfragen unsererseits erforderlich sind, überprüfen Sie bitte die folgenden, zwingend erforderlichen Informationen zu Ihrem Antrag auf Fördermittel.
- Angebote für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) / Photovoltaik-Thermie-Anlagen (PVT-Anlagen) müssen Name/Adresse der Antragsstellenden sowie die Adresse des Förderobjekts enthalten.
- Wenn sie als natürliche Person den Antrag stellen, benötigen wir die Steuer-ID. Juristische Personen können auch die Wirtschafts-ID angeben. (Die Abfrage dieser Daten ist erforderlich, da wir nach der Mitteilungsverordnung verpflichtet sind Kontrollmitteilungen über erbrachte Auszahlungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.)
Welche Dokumente werden für die Antragstellung benötigt?
(Zulässige Dateiformate sind PDF, JPEG, PNG)
- Entweder gültiges Angebot eines Fachunternehmens (bei PV- /PVT-Anlagen) oder bei Stecker-Solargeräte ein Bildschirmfoto (Screenshot) des Onlineshops / Foto aus einem Prospekt zwingend mit folgenden Angaben:
- Preis
- Hersteller
- Leistungsangaben der Module und des Wechselrichters
- Eigentumsnachweis (in Form von z. B. Steuerbescheid oder Grundbuchauszug) Name des Eigentümers / der Eigentümerin und Adresse des Förderobjekts müssen klar erkennbar sein.
- Vollmacht des volljährigen Eigentümers / der volljährigen Eigentümerin bei Abweichung von Antragstellenden und Eigentümer*innen
- Bei mehreren Eigentümer*innen (Eheleuten) reicht die gegenseitige Vollmacht
- Vollmacht von allen Eigentümer*innen bei Wohneigentümergemeinschaften (WEG), hier benötigen wir auch zwingend die Steuer-IDs und Eigentumsanteile aller Eigentümer*innen
- Als Hausverwalter kann bei mehreren Eigentümer*innen der Antrag mit Beschluss der Eigentümerversammlung gestellt werden.
- bei Unternehmen: De-minimis-Erklärung
Hinweise:
Nicht gefördert werden bereits begonnene Maßnahmen. Dabei werden die Auftragserteilung oder die technische Umsetzung schon als Maßnahmenbeginn gewertet. Bitte beachten Sie: Ihren Antrag müssen Sie vor Beginn der Maßnahme stellen. Als Maßnahmenbeginn zählt bereits, wenn Sie z. B. eine Anlage oder Teile einer Anlage bestellen oder vor Ort kaufen.
Dem Antrag ist ein gültiges Angebot über die zu erbringenden Leistungen, beispielsweise für Erwerb, Installation oder ordnungsgemäße Inbetriebnahme beizufügen.
Sollten wir bei der Prüfung Ihres eingereichten Angebots bemerken, dass es nicht vollständig ist oder wir weitere Fragen / Informationen / Dokumente benötigen, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren.
Spätestens drei Monate nach Ihrer Antragstellung muss das Angebot, ggfs. weitere Dokumente oder Informationen, vollständig vorliegen.
Falls die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden, wird Ihr Antrag aufgrund von Unvollständigkeit abgelehnt. Es steht Ihnen frei einen Neuantrag zu stellen.
Nach Zugang des vollständigen Antrages bei der Stadt Essen darf der Auftrag auf eigenes Risiko erteilt werden.
Die Antragstellung ist ab dem 1.4.2025 möglich.
Mit der automatischen Eingangsbestätigung erhalten Sie nach der Antragstellung Zugangsdaten für das Serviceportal (www.essen.de/solar-status). Bitte bewahren Sie diese gut auf. In der Anwendung können Sie Ihren Bearbeitungsstatus einsehen und weitere Dokumente hochladen.
Die Auszahlung beantragen Sie ausschließlich über das Serviceportal, in dem Sie alle geforderten Unterlagen gemäß Ihres Bewilligungsbescheides hochladen!
(Zulässige Dateiformate sind PDF, JPEG, PNG)
Nachweise zur Beantragung der Auszahlung Ihrer Fördermittel
- Rechnung eines Fachbetriebes
- Foto der montierten Anlage
- Abnahmebestätigung eines Fachbetriebes (ausgenommen Balkonkraftwerke)
- Photovoltaikanlagen, Photovoltaik-Thermische Module oder Stecker-Solargeräte: Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Wichtige Hinweise:
Anbieterwechsel und andere Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. (Neues Angebot erforderlich, Fördersumme bleibt gleichbleibend oder verringert sich bei verminderter Leistung.)
Die Abnahme von Photovoltaikanlagen oder Photovoltaik-Thermie-Anlagen geschieht durch einen Fachbetrieb mittels vom Fachbetrieb unterschriebenen und gestempelten Inbetriebsetzungsprotokolls (E8-Formular).
Die Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgt über folgenden Link: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR.
Die geförderte Maßnahme muss 12 Monate nach Datum des Bewilligungsbescheids umgesetzt und die zum Zwecke der Auszahlung der Fördersumme notwendigen Unterlagen eingereicht worden sein. Danach erlischt der Anspruch auf Förderung automatisch.
Alle oben genannten Nachweise zur Auszahlung der Förderung sind spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme (innerhalb Ihrer 12-Monatsfrist) online im Portal einzureichen.
Eine einmalige Verlängerung der Frist um weitere drei Monate ist nach Absprache bei nachvollziehbaren sachlichen Gründen einer Verzögerung möglich, wenn diese vor Ablauf der 12-Monatsfrist angezeigt, ein Auftrag in den ersten drei Monaten nach Erlass des Bewilligungsbescheids erteilt wurde und die Verlängerung bewilligt wird.
Dach-Check Solardachkataster
Über das Solardachkataster des Regionalverbandes Ruhr können Sie sich informieren, wann ein Dach für die Nutzung von Solaranlagen geeignet ist. In wenigen Schritten präsentiert das Online-Tool Ergebnisse zur möglichen Größe, Wirtschaftlichkeit der Anlage und zu möglichen CO2-Einsparungen.
www.solarmetropole.ruhr/solardachkataster/
Handwerker finden
Handwerker*innen, die Sie beraten und Ihnen ein Angebot erstellen können, finden Sie über das Internetportal der Handwerkskammern. Die Stadt Essen spricht aus Neutralitätsgründen keine Empfehlungen zu konkreten Betrieben aus.
www.lokaleshandwerk.de
Einstiegsberatung
Die Energiefachleute der Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Essen beraten Sie zu Hause im Rahmen eines Energie-Checks rund um die energetische Haussanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Sie können einen Termin über die Beratungsstelle Essen über das Kontaktformular www.verbraucherzentrale.nrw/essen oder Telefon 0201 64 95 74 01 vereinbaren.
Photovoltaik und Steuern
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach und welche steuerrechtlichen Folgen hat eine Installation. Hierzu werden Online-Beratungstermine im Rahmen der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW und der EnergieAgentur.NRW angeboten.
www.solarmetropole.ruhr/veranstaltungen
Einhaltung von Abstandsflächen
Bei der Installation von Photovoltaikanlagen sind ggf. Mindestabstandsflächen nach der Landesbauordnung NRW einzuhalten. Informationen dazu erhalten Sie über die
Bauberatung@amt61.essen.de oder 0201 88 61500
Förderdatenbank
Suchen Sie Fördermöglichkeiten zu anderen Modernisierungsmaßnahmen? In der Förderdatenbank finden Sie durch die Filterfunktionen unter einem Stichwort schnell und übersichtlich mögliche Förderprogramme für Ihr Vorhaben.
www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme
Energie-Effizienz-Experten (für andere Fördervorhaben)
In manchen Förderrichtlinien sind bestimmte Energieberatungen bzw. Baubegleitungen gefordert. Die Dienstleister*innen dafür sollen mitunter beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sein. Unter Eingabe Ihrer Postleitzahl finden Sie die gelisteten Experten in Ihrem Umkreis unter der folgenden Seite: www.energie-effizienz-experten.de
Für die Solarförderung der Stadt Essen sind diese Energie-Effizienz-Experten nicht vorgeschrieben.
Registrierung von Photovoltaik-Anlagen
Ihre PV-Anlage registrieren Sie bei dem lokalen Verteilnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. Die Registrierung ist online möglich.
Die Seiten des Verteilnetzbetreibers für das Essener Stadtgebiet finden Sie unter https://service.westnetz.de/einspeisung/ablauf. Die Bundesnetzagentur führt die Anlagen im Marktstammdatenregister. Das finden Sie unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR.
Stecker-Solargeräte
Interessieren Sie sich für ein Stecker-Solargerät (auch "Plugin-PV“ oder „Balkonmodul“), finden Sie die wichtigsten Informationen bei der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715. Konkrete Anbieter können wir als neutrale Institution nicht empfehlen. Für den Betrieb brauchen Sie das Gerät „steckerfertig“. Neben den Solarmodulen brauchen Sie daher
• einen Wechselrichter (bis maximal 600 VA genehmigungsfrei),
• die Kabel mit passenden Anschlüssen für Ihre Steckdose und
• eine geeignete Befestigung.
Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus
Für Mehrfamilienhäuser gibt es verschiedene Betriebskonzepte. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile.
Zu nennen sind:
1. Stromlieferung in die Wohneinheiten (Mieterstrom)
2. Allgemeinstromversorgung (ausgelegt auf gemeinsamen Strombedarf)
3. Einzelanlagen je Wohneinheit und gegebenenfalls zusätzlich für Allgemeinstrom (Dach wird aufgeteilt, mehrere Anlagen)
4. Volleinspeisung (eine Anlage nur zur Einspeisung ins Stromnetz)
Anschaulich dargestellt und gut erklärt werden diese Modelle hier: https://energieagentur-regio-freiburg.eu/pv-mehrfamilienhaus/
Vermietung von Photovoltaik-Anlagen (beispielsweise an Mieter*innen)
Photovoltaik-Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen auf vermieteten Objekten wirtschaftlich betrieben werden. Der*die Mieter*in kann beispielsweise die Anlage mieten, zum Eigenstromverbrauch nutzen und Überschüsse einspeisen. Der Mietvertrag für die Anlage darf nicht an den eigentlichen Mietvertrag oder den Stromertrag gekoppelt sein, damit der*die Gebäudebesitzer*in rechtlich gesehen nicht zum Energieversorger wird. Musterverträge gibt es bei der Deutsche Gesellschaft für Solarenergie e.V. Weitere Informationen unter https://www.dgs.de/service/pv-mietenplus/.
EEG-Einspeisevergütung
Die aktuellen Fördersätze nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für die Einspeisung von Photovoltaikstrom-Strom in das Stromnetz veröffentlicht die Bundesnetzagentur regelmäßig hier: Bundesnetzagentur - Veröffentlichung von EEG-Registerdaten. Dort sehen Sie verschiedene Sätze. Denn die Vergütung hängt insbesondere von der Anlagengröße, dem Monat der Inbetriebnahme, dem Errichtungsort (beispielsweise Dach oder Freifläche) und dem Betrieb (Volleinspeisung, Teileinspeisung nur der Stromüberschüsse beziehungsweise Zuschläge bei Mieterstrom) ab.
Hilfreiche Links
https://www.verbraucherzentrale.nrw/essen
https://solarmetropole.ruhr/solardachkataster/
https://www.lokaleshandwerk.de
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Förderung einer Solaranlage
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Förderung einer Solaranlage
- Downloads
- De-minimis-Erklärung des Antragstellers
- Richtlinie 2025 zur Förderung von Solaranlagen in Essen
- Zuständige Einrichtung
-
- Grüne Hauptstadt Agentur
- I. Dellbrügge 4
- 45127 Essen
- E-Mail: info@gha.essen.de
- Weiterführende Links
- Solarförderung
- Datenschutzerklärung der Grüne Hauptstadt Agentur