FAQ

Hilfeseite:

Kann ich das Serviceportal nur nutzen, wenn ich ein Servicekonto.NRW habe?
Nein, Sie können das Serviceportal auch ohne Anmeldung zur Information über die städtischen Dienstleistungen nutzen. Einige Dienstleistungen sind zudem auch ohne Authentifizierung über das Servicekonto.NRW zugänglich.


Wofür brauche ich ein Servicekonto.NRW?
Das Servicekonto.NRW ist Ihr Schlüssel zu sämtlichen Online-Dienstleistungen und ermöglicht es Ihnen, Ihre Behördenangelegenheiten direkt von Zuhause aus zu erledigen. Immer mehr Dienstleistungen werden Ihnen die Vorausfüllung Ihres Antrages hierüber ermöglichen, ebenso wie die Anzeige des Bearbeitungsstandes. Die Authentifizierung über die eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis) Ihres Personalausweises ersetzt zudem Ihre Unterschrift bei der Beantragung bestimmter Dienstleistungen.


Wie lege ich ein Servicekonto an?
Für die Registrierung benötigen Sie eine gültige E-Mail Adresse, Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum. Sollten Sie die eID-Funktion auf Ihrem Personalausweis oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel freigeschaltet haben, können Sie die Daten auch auslesen. Wir empfehlen die Nutzung der eID-Funktion in Verbindung mit Ihrem Smartphone, da wir immer mehr Dienstleistungen veröffentlichen werden, die eine hohe Sicherheit erfordern und hierfür ist die Anmeldung mit der eID erforderlich. Nähere Informationen zur Nutzung finden Sie hier.

 

Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?
Uns ist es wichtig, dass wir sicher mit Ihnen kommunizieren können. Die personenbezogenen Daten werden unter Berücksichtigung des Datenschutzrechtes erhoben und verarbeitet. Die erhobenen Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert und nur für die jeweiligen, individuellen Anliegen verwendet.
Zur Datenschutzerklärung der Stadt Essen für das Angebot unter www.essen.de

 

Benötige ich die Online-Ausweisfunktion, um das Servicekonto.NRW nutzen zu können?
Nein, eine Registrierung ist auch ohne eID-Funktion des Ausweisdokuments (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) möglich.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Dienste nur mit einer eID-Funktion des Ausweisdokuments sowie einem entsprechenden Kartenlesegerät / der AusweisApp2 genutzt werden können. Nähere Informationen zur Nutzung finden Sie hier.


Welche Bezahlmöglichkeiten kann ich nutzen?
Die Stadt Essen bietet im Serviceportal elektronisches Bezahlen bei Online-Services an.
Die technische Abwicklung erfolgt über den Anbieter "GiroSolution" (GiroSolution GmbH, Hauptstraße 27,88699 Frickingen) mit dem Produkt GiroCheckout. Es ermöglicht die Verarbeitung von Einnahmen für Gebühren, Verkäufe usw. öffentlicher Einrichtungen insbesondere mithilfe online-tauglicher Zahlverfahren. Weder erhält die Stadt Essen einschließlich der eingesetzten Software GiroCheckout von den eingegebenen Zahlungsinformationen (zum Beispiel Kreditkartennummer und Card Validation Code (CVC)) Kenntnis, noch werden sie dort gespeichert.

Es gibt folgende Zahlungsmethoden:
• Kreditkarte (Mastercard oder VISA)
• Giropay (Online-Bezahlverfahren bei Online-Banking)

Apple Pay
Google Pay
Überweisung

SEPA-Mandat
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, am Einzugsermächtigungsverfahren mit dem SEPA-Lastschriftmandat teilzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen einzelnen Online-Services alle genannten Zahlungsmethoden angeboten werden können. Des Weiteren können die angebotenen Zahlungsmethoden vom zu zahlenden Betrag abhängig sein.