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Das Altlastenkataster umfasst Flächen, auf denen in ehemaligen Betrieben mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde bzw. auf denen Abfälle oder unbekannte Materialien angeschüttet wurden. Sofern ein hinreichender Verdacht besteht, dass von diesen Flächen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgeht, werden sie im Altlastenkataster geführt.

Über die vorliegenden Erkenntnisse kann unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen eine Altlastenauskunft erteilt werden.


Kurzauskunft
Eine Kurzauskunft trifft die Aussage, ob das angefragte Grundstück im Altlastenkataster der Stadt Essen erfasst ist. Eine Überprüfung von weiteren Informationen erfolgt nicht.

Zu beachten ist, dass behördliche Ermittlungen - unabhängig von Anfragen oder Auskünften - grundsätzlich zu einer veränderten Beurteilung führen können. Dies kann eine Erfassung im Altlastenkataster zur Folge haben.

Eine Kurzauskunft erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Ausführliche Auskunft
Bei einer ausführlichen Auskunft werden alle bodenrelevanten Daten, die zu dem jeweiligen Grundstück vorliegen, zusammengetragen, bewertet und weitergegeben. Dies können neben der historischen Entwicklung des Grundstücks auch Informationen über den Bodenaufbau, eventuelle Bodenbelastungen und auch Angaben über möglicherweise durchgeführte Sanierungen sein.

Aufgrund des höheren Zeitaufwandes ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, die im Einzelfall benannt werden.

Antragsverfahren
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das nebenstehende Antragsformular und übersenden Sie dieses einschließlich der erforderlichen Unterlagen an altlasten@amt62.essen.de.

Sie erhalten kurzfristig nach Eingang Ihrer Anfrage eine Eingangsbestätigung, in der wir Ihnen die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mitteilen. Eine Terminvergabe für eine bevorzugte Bearbeitung kann erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgen.

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer*innen oder durch sie bevollmächtigte Dritte. Die Vorlage einer Vollmacht ist aus Datenschutzgründen erforderlich.

Telefonische Erreichbarkeit
Nachfragen zum Antragsverfahren von 09:00 - 12:00 Uhr unter der Rufnummer +49 201 8862455.


  • Ausgefülltes Antragsformular (siehe Downloads)
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  • bei Nichteigentum Vollmacht des/der Eigentümer*in zur Einholung einer Altlastenauskunft (siehe Downloads)
  • Bei Dringlichkeit einer ausführlichen Auskunft: Mitteilung des Ihnen vom Amtsgericht, Notar oder Kreditinstitut vergebenen Termins