Wenn Sie in Essen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind und innerhalb von Essen umgezogen sind, so müssen Sie die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, nach der Ummeldung im Bürgeramt, bei der Kfz-Zulassung ändern lassen. Für privat zugelassene Fahrzeuge besteht zusätzlich die Möglichkeit die Anschriftenänderung in den Fahrzeugdokumenten im Rahmen der Meldung bei einem der Essener Bürgerämtern durchführen zu lassen.
Sollten Sie aus einer anderen Stadt nach Essen umziehen, so buchen Sie bitte einen Termin für eine Umschreibung eines Kraftfahrzeuges, da Ihr Fahrzeug in den Zulassungsbezirk Essen umgeschrieben werden muss und dieses keine reine Anschriftenänderung darstellt.
Informationen hierzu finden Sie unter nebenstehendem Infolink.
Die Adressänderung bei Umzug innerhalb von Essen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden.
Internetbasierte Adressänderung
Die Voraussetzungen für eine internetbasierte Adressänderung sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (ausgestellt ab dem 01.01.2015)
- die Adressänderung ist nur innerhalb des derzeitigen Zulassungsbezirkes möglich
- die Adressänderung ist nur möglich, wenn die neue Adresse bereits im Bürgeramt registriert ist
- Antragstellende muss der letzte Halter*in sein
- BundID mit Personalausweis (nPA)/eID-Karte/elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)-Authentifizierung, Voraussetzung ist ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Alternativ BundID mit ELSTER-Zertifikat Authentifizierung - Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (alternativ ein Kartenlesegerät)
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Nutzung der Online-Bezahldienste (E-Payment)
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
Den Service für die Internetbasierte Adressänderung finden sie rechts unter der Rubrik der Onlinedienstleistungen.
Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.
Alternativ ist die Adressänderung im Rahmen einer Terminvorsprache in der Zulassungsbehörde oder im Zuge der Meldung beim Bürgeramt möglich.
Hinweis: Eine Änderung des Namens (z.B. bei Heirat) ist über das Online Portal nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Zulassungsbehörde.
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.
- Zulassungsantrag
Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei einer Namensänderung in Ihren Fahrzeugdokumenten ist die ZB2 (Fahrzeugbrief) immer vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass Anliegen von finanzierten Fahrzeugen nur in Essen-Steele durchgeführt werden können. Eine Bearbeitung in den BürgerServiceStellen ist nicht möglich.
- Gegebenenfalls Austausch der Fahrzeugpapiere
Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassung möglich.
- Gültiges Ausweisdokument im Original
- Bei juristischen Personen
Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
- Bei Freiberuflern
Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
- Bei Vereinen
Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
- Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Standardgebühren bei internetbasierter Zulassung | $kosten.typ | 4,30 EUR | Für die internetbasierte Zulassung fallen Gebühren in Höhe von 4,30 Euro zzgl. der Versandgebühren an. |
Standardgebühren bei Vorsprache | $kosten.typ | 11,10 EUR | Es fallen Standartgebühren im Rahmen der Vorsprache in Höhe von 11,10 Euro an. |
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Dienste finden:
- Downloads
- Privatkunden: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
- Zuständige Einrichtungen
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- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
- Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung