Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und ein Ersatz zu beantragen.
Diese unterrichtet, beim Vorliegen der Voraussetzungen, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren). Die Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.
Nach einem Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige ist in der Zulassungsbehörde im Rahmen der Beantragung vorzulegen.
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren gegangen sein, ist hierüber eine eidesstattliche Versicherung durch den Halter, bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Wenn von dem Käufer*in eines Fahrzeuges die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren wurde, so ist ein lückenloser Nachweis vom letzten eingetragenen Halter*in bis zum letzten Käufer*in vorzulegen. Hierzu können zum Beispiel die entsprechenden Kaufverträge vorgelegt werden.
Bei einem Fahrzeug, das zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war und nach Essen umgeschrieben werden soll, ist zusätzlich vom Antragsteller*in eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Briefaufbietung von der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde vorzulegen.
Soll ein auswärtig zugelassenes oder bereits außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nicht nach Essen umgeschrieben werden, so ist die Briefaufbietung immer bei der aktuell bzw. zuletzt kennzeichenführenden Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass bei einer Briefaufbietung ein Termin im Bereich der Besonderen-Kfz-Angelegenheiten zu buchen ist und demnach nur bei der Zulassungsbehörde in Essen Steele erfolgen kann.
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Zulassungsantrag
Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem entsprechenden Link zum Download zur Verfügung.
- Eidesstattliche Versicherung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine eidesstattliche Versicherung vom letzten Gewahrsamsinhaber*in abzugeben.
Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden. Außerdem kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden und ist im Original vorzulegen.
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da diese eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss.
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung
- Gültiges Ausweisdokument im Original
- Bei juristischen Personen
Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
- Bei Freiberuflern
Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
- Bei Vereinen
Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
- Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers*in und Bevollmächtigten im Original
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Gebühren für die Briefaufbietung und | $kosten.typ | 14,40 EUR | Für die Briefaufbietung fallen Gebühren in Höhe von 14,40 Euro an. |
Gebühren bei Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung | $kosten.typ | 30,70 EUR | Bei Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,70 Euro an. |
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
- Downloads
- Privatkunden: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Eidesstattliche Versicherung
- Zusatz-Vollmacht GbR KFZ
- Zuständige Einrichtung
-
- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
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