Ihrem Fahrzeug wird im Fall einer Umkennzeichnung eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
Falls Ihnen ein Nummernschild gestohlen wurde oder Sie es verloren haben, müssen Sie den Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbehörde melden und ein neues Kennzeichen in Form einer Umkennzeichnung beantragen.
Wurde nur ein Kennzeichen gestohlen oder ist nur ein Kennzeichen verloren gegangen, ist ebenfalls eine Umkennzeichnung erforderlich. Das zweite Kennzeichen ist in diesem Fall bei der Beantragung vorzulegen.
Die Kennzeichen werden grundsätzlich für einen Zeitraum von 10 Jahren gesperrt.
Sie können eine Umkennzeichnung jedoch auch auf eigenen Wunsch beantragen, wenn Sie eine neue Buchstaben-Zahlen-Kombination wünschen. Ihr Fahrzeug bekommt dann neue Nummernschilder mit einer anderen Kennzeichenkombination zugeteilt.
Einen Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit. Die Diebstahlsanzeige ist der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Bei Verlust ist hierüber bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung durch den Halter abzugeben.
Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder einer anderen Einrichtung verwahrt wird, so ist mit dieser zu kommunizieren, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II zwecks Umkennzeichnung der Kfz.-Zulassung übersandt wird. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist zudem vom Finanzierungsgeber ein Schreiben beizufügen, aus welchem der Grund für die Übermittlung der Dokumente erfolgt.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II immer an die Kfz.-Zulassung in Essen Steele, Kaiser-Otto-Platz 5, 45276 Essen, übersendet wird.
Demnach ist bei der Terminbuchung darauf zu achten, dass Sie den Termin für die Kfz.-Zulassung in Steele und nicht in Borbeck vereinbaren.
Auf Wunsch können Sie ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Unter dem Link Wunschkennzeichen Online können Sie nach der Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens schauen.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Zulassungsantrag
Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem entsprechenden Link zum Download zur Verfügung. - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung. - Kennzeichenschilder
Wurde nur ein Kennzeichen gestohlen oder ist nur ein Kennzeichen verloren gegangen, ist das zweite Kennzeichen bei der Beantragung vorzulegen - Wunschkennzeichen
Wenn Sie im Vorfeld ein Wunschkennzeichen reserviert haben, legen Sie bitte die schriftliche Bestätigung vor - Gültiges Ausweisdokument im Original
- Bei juristischen Personen
Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters - Bei Freiberuflern
Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters - Bei Vereinen
Auszug aus dem Vereinsregister - Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen - Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original
Es fallen Standardgebühren in Höhe von 28,20 Euro an.
Wunschkennzeichen kosten zusätzlich 10,20 Euro an Gebühren. Sie können ein Wunschkennzeichen auch vorab im Internet reservieren, dann betragen die Gebühren 12,80 Euro.
Bei der Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,70 Euro an.
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassung
- Downloads
- Privatkunden: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Zulassungsdienste und Autohäuser: Antrag/Vollmacht und SEPA-Mandat für die Zulassung eines Fahrzeugs
- Eidesstattliche Versicherung
- Zuständige Einrichtung
-
- Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
- Kaiser-Otto-Platz 1-5
- 45276 Essen
- Tel: +49 201 88-33999
- E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de